Die Erbengemeinschaft – willkommen in der Vorhölle

66 % der Deutschen haben kein Testament. Die gesetzliche Erbfolge führt in die Erbengemeinschaft, in der unterschiedliche Interessen aufeinander treffen. Das ist häufig ähnlich harmonisch wie eine Orkanwarnung und die Abholung der gelben Säcke.

Jede vierte Erbengemeinschaft bleibt länger als 6 Jahre bestehen. Oft dauert es mehr als eine Generation bis die Erbengemeinschaft aufgelöst wird, wobei „Nullsummendenken“ (ich gewinne nur, wenn du verlierst) die Auseinandersetzung erschwert. Häufig blockiert derjenige, der den größten Anteil hat oder wirtschaftlich am stärksten ist, um den Miterben die Bedingungen zu diktieren. In 2/3 der Fälle streiten Geschwister ums Erbe. Ein jahrelanger Krieg ums Erbe ist gut geeignet, familiäre Bindungen ersatzlos zu erledigen.

Gelingt es den Erben nicht Einigungen zu finden, landen Immobilien in der Zwangsversteigerung, Unternehmen werden aufgelöst und Gerichts- und Anwaltskosten fressen einen Teil des Erbes.

Wer diese Szenarien vermeiden will, macht ein Testament, in dem klare Regelungen für die Auseinandersetzung vorgegeben werden. Zu klären ist unbedingt:

– Wer soll mit welchem Anteil Erbe werden?
– Wer bekommt ein Vermächtnis – also eine Zuwendung in Geld, Immobilien etc. ohne Erbe zu sein?
– Wie ist der Nachlass zu verteilen? (Immobilien, Geld, Wertgegenstände, Kapitalanlagen?
– Soll ein Testamentsvollstrecker die Abwicklung übernehmen?

Ein Testament muss angepasst werden, wie ein Maßanzug. Sind Immobilien im Nachlass, sollte niemals auf ein notariell beurkundetes Testament verzichten. Es ersetzt den Erbschein, wenn der Erbe im Grundbuch eingetragen werden soll.

Bei großen Vermögen sollte rechtzeitig über vorweggenommene Erbfolge nachgedacht werden.