Die Mietwohnung – „Ich zieh aus. Der Rest ist dein Problem!?!“🧐

(Die Ehe – nichts für Feiglinge)

Eine Trennung ist nie einfach, wenn es um gemeinsame Verpflichtungen wie einen Mietvertrag geht. Eine „faktische“ Beendigung eines gemeinsamen Mietverhältnisses gibt es allerdings nicht! Es besteht vor Ablauf des Trennungsjahrs auch kein Anspruch auf die Mitwirkung des Ehegatten an einer gemeinsamen Kündigung.

Was sind die Rechte des in der Wohnung verbliebenen Ehepartners?🏠💔

Auch nach der Trennung sind beide Ehepartner gemeinsam für die Miete verantwortlich, wenn sie den Mietvertrag gemeinsam geschlossen haben.

Was passiert, wenn der Partner der die Wohnung verlassen hat, die Zahlung einstellt?🤔

Der in der Wohnung verbliebene Ehepartner hat ein Interesse die Miete zu zahlen, um eine Kündigung durch den Vermieter zu vermeiden. Er zahlt aber zur Hälfte auf die Verpflichtung des Ex-Partners.

Deshalb hat er die Möglichkeit, über den „Gesamtschuldnerausgleich“ die Hälfte der Miete vom Partner zu fordern, im Zweifel auch – Kosten zu dessen Lasten – einzuklagen. Zuständig ist das Familiengericht. Die Zahlungsverpflichtung erlischt nicht mit dem Auszug!

Grundsätzlich ist es ratsam, bei der Trennung schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um den Gesamtschuldnerausgleich zu vermeiden. Klare und faire Absprachen sparen Nerven und Kosten.🤝✨

Jede Trennung ist eine emotionale Herausforderung, und rechtliche Aspekte, wie die Mietzahlung, können zusätzlich belasten. Daher ist es entscheidend, sich rechtzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Eine transparente Kommunikation und die gemeinsame Suche nach Lösungen macht bei allen Trennungsfolgen Sinn!

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