(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
1. Nichts geht ohne die richtige Gestaltung:
Wenn Vermögenswerte im Ausland entsprechend den Wünschen des Erblassers ohne größeren Steuerschaden beim Wunscherben ankommen sollen, dürfen die verschiedenen Rechtsordnungen nicht ignoriert werden. Das beste Testament nützt nichts, wenn es in den betroffenen Ländern nicht wirksam ist. Auch steuerlich kann bei falscher Gestaltung der Supergau eintreten.
2. Nachlassabwicklung:
Die Abwicklung eines Erbfalls mit Auslandsbezug ist häufig schwierig, weil verschiedene Rechtsordnungen aufeinander treffen. Fragen wie die Zuständigkeit der Gerichte, die Anwendung des ausländischen Erbrechts oder die Anerkennung von ausländischen Erbscheinen sind zu klären. Es kann durchaus herausfordernd sein, die rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes zu erfüllen.
3. Rechtswahl:
Wer testiert, kann unerwünschte rechtliche Folgen vermeiden, indem er eine Rechtswahl trifft. Das bedeutet, dass der Erblasser im Testament festlegt, welches Recht auf seinen Nachlass angewendet werden soll, auch wenn er bei seinem Tod im Ausland leben sollte. Wenn es um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen geht, kann ausländisches Recht durchaus erwünscht sein.
4. Steuerrecht:
Hier lohnt es sich in gute Beratung zu investieren. Wusstet ihr beispielsweise
* dass in fast allen Kantonen der Schweiz Kinder von der Erbschaftssteuer befreit sind,
* Ehegattentestamente in den meisten Ländern unwirksam sind,
* sich das anzuwendende Erbrecht durch einen Umzug ins Ausland spontan verändern kann,
* in Spanien Erbschaftsteuer von mehr als 80 % anfallen kann,
* in Italien Kinder und Ehepartner einen Freibetrag von 1 Million haben,
* wer als Deutscher weniger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat und eine solche Erbschaft antritt, in Deutschland steuerpflichtig bleibt?
Wer möchte, dass die Finca auf Mallorca oder die Skihütte in Südtirol nicht nur an der richtigen Stelle ankommt, sondern auch der Obulus an das Finanzamt überschaubar bleibt, sollte sich rechtzeitig mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten von Erbfällen mit Auslandsbezug auseinanderzusetzen.