(Die Ehe nichts für Feiglinge)
Unternehmer müssen bei der Gestaltung ihrer erbrechtlichen Regelungen deutlich mehr beachten, als Privatpersonen. Perfekte Regelungen sollten in enger Abstimmung zwischen Unternehmer*in, Steuerberaterin, Rechtsanwältin und Notarin erfolgen. Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind nicht in allen Bereichen perfekt kompatibel. Jede Regelung muss so gestaltet werden, dass die Anforderungen aller Rechtsgebiete berücksichtigt sind, ohne sich gegenseitig unwirksam zu machen oder den steuerlichen Supergau auszulösen.
Wenn Testament, Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag nicht abgestimmt sind, drohen Auslegungsstreitigkeiten, die ein Unternehmen lahmlegen können. Wer keine Regelungen trifft, stellt häufig fest, dass das Gesetz für seine Zwecke nicht die perfekten Regelungen vorhält.
Es muss die Interessenlage der Mitgesellschafter, Ehepartner und Kinder berücksichtigt werden. Wer kann/will in das Unternehmen einsteigen, wer nicht? Wie können Abfindungsregelungen gestaltet werden, ohne den Bestand des Unternehmens zu gefährden? Wer soll die Aufgaben des Unternehmers übernehmen?
Wie wird die Belastung durch Erbschaftssteuer oder Ertragssteuer gering gehalten?
Welcher Güterstand der Eheleute ist sinnvoll und interessengerecht? Ist die Regelung in einem Ehevertrag insbesondere auch die Güterstandsschaukel sinnvoll, um schon zu Lebzeiten steueroptimiert zu handeln?
Auch eine Vorsorgevollmacht, die die Handlungsfähigkeit des Unternehmens absichert darf nicht fehlen.
Wer gut beraten gestaltet, entlastet die Familie, Mit-UnternehmerInnen und Mitarbeitende.