(Die Ehe – nichts für Feiglinge)
Wenn ein Ehepartner angestellt arbeitet und der andere als Selbständiger keine Altersvorsorge bildet, gibt der andere bei einer Scheidung die Hälfte deiner Rentenanwartschaften aus der Ehezeit ab. Wer das nicht will, muss eine Regelung zum Versorgungsausgleich treffen.
Wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung im Job reduziert, entsteht eine Lücke in der Altersvorsorge. Das trifft im Fall einer Scheidung beide Ehepartner.
Wenn das jüngste Kind 3 geworden ist, ist nach einer Trennung eine Vollzeittätigkeit zumutbar, auch wenn ihr das in der Ehe anders gelebt habt. Wer Trennungsunterhalt zahlen soll, findet die Fremdbetreuung der Kinder plötzlich attraktiv. Wer seine Berufstätigkeit einschränkt sollte eine Regelung zum Trennungsunterhalt treffen, alternativ auf paritätischer Betreuung bestehen. Care-Arbeit darf keine Einbahnstraße sein!
Wenn dein Ehepartner Kinder aus einer anderen Verbindung hat und ihm etwas passiert, entsteht ohne eine Regelung im Testament eine Erbengemeinschaft. Hat er keine Kinder, kommen die Schwiegereltern ins Boot. Wer das Familienheim schützen will, braucht eine notarielle Regelung.
Wenn das Haus, Auto, Boot im Alleineigentum eines Ehepartners steht, hat der andere keine Rechte daran, falls Ihr Euch trennt oder ihm etwas passiert. Es besteht möglicherweise ein Anspruch auf Zugewinnausgleich, aber kein Anspruch auf die Sache selbst. Der Anspruch wird erst mit Rechtskraft der Scheidung fällig und manchmal verschwinden solche Dinge auf magische Weise…
Muss ein Partner in eine Pflegeeinrichtung und das Haus gehört ihm allein, musst der andere vielleicht ausziehen.
Es gibt viele weitere Gründe, sich die Wirkungen einer Ehe klar zu machen und Regelungen zu treffen, die auf die eigene Situation passen.