Das Sozialrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet. Vor allem die Absicherung in unterschiedlichen Lebenslagen über gesetzliche, aber auch private Versicherungen prägt diesen Rechtsbereich. Nicht selten gibt es im gesundheitlichen Bereich außerdem Schnittstellen zum Thema Arzthaftung.
Rechtsanwalt Joachim Krempin ist Fachanwalt für Sozialrecht und berät seit mehr als 35 Jahren u. a. Mandanten im Sozialrecht. Mit Entschlossenheit, Ausdauer und Prozesserfahrung unterstützt er Mandanten u. a. in der Auseinandersetzung mit Sozialhilfeträgern oder Sozialversicherungsträgern oder dem Versorgungsamt – außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht.
Ein wesentlicher Aspekt des Sozialrechts ist das Sozialversicherungsrecht. Die wesentlichen Rechtsfragen im Sozialversicherungsrecht beziehen sich u. a. auf die Rentenversicherung, Krankenversicherung, aber auch auf die Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Sie streiten mit Ihrer Rentenversicherung über Ansprüche?
Zahlt Ihre Versicherung nicht oder nicht so, wie sie sollte?
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!
Sie streiten mit Ihrer Krankenversicherung über Ansprüche oder Ihre Einstufung?
Zahlt Ihre Versicherung nicht oder nicht, wie sie sollte?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Sie streiten mit Ihrer Unfallversicherung – über Ansprüche etc.?
Zahlt Ihre Versicherung nicht oder nicht, wie sie sollte?
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!
Sie streiten mit dem Arbeitsamt bzw. der Bundesagentur für Arbeit über Arbeitslosengeld oder andere Leistungen?
Bekommen Sie nicht, was Ihnen zusteht?
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungen versichern und Arbeitgeberbeiträge abführen. Ob diese Versicherungspflicht besteht, ist allerdings nicht immer eindeutig, denn diese Pflicht gilt tatsächlich nur für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Für bestimmte Personengruppen wie z. B. Geschäftsführer ist klar, dass sie sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Anders verhält es sich oftmals bei Freelancern: Hier kann es sich z. B. um Scheinselbstständige handeln, wenn sie tatsächlich wie Arbeitnehmer „arbeiten“.
Besteht eine Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte, es werden aber keine Beiträge abgeführt, hat das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Umständen unangenehme Folgen in Form von Beitragsnachzahlungen und ggf. zusätzlichen Strafen. Um keine Risiken bei der Einstufung von Mitarbeitern einzugehen oder im Falle eines Statusfeststellungsverfahrens unterstützt Sie RA Krempin mit folgenden Leistungen:
Sie haben Probleme wegen einer vermeintlichen Scheinselbstständigkeit?
Sie sollen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen und eine Strafe entrichten?
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Sie wollen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ihre „BU“ zahlt nicht, obwohl Sie nicht mehr arbeiten können?
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Sie benötigen Unterstützung in einem Verfahren vor dem Integrationsamt oder dem Sozialgericht im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung?
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Letztlich unterstützt der Staat auch Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, weil sie über lange Zeit keine Arbeit finden, erwerbsunfähig sind oder eine zu kleine Rente beziehen, um sich selbst versorgen zu können.
Hier springt der Staat mit finanzieller Unterstützung ein, z. B. mit
Diese Leistungen kann man unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Erkennen Behörden derartige Ansprüche nicht an, ist es möglich, die Ansprüche einzuklagen.
Sie wollen Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung beantragen?
Sie wollen gegen einen Bescheid vorgehen, mit dem Ihr Antrag abgelehnt wurde?
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Ihnen geht es nach einer ärztlichen Behandlung schlechter als zuvor?
Sie vermuten, dass der Arzt Sie falsch behandelt hat?
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Rechtsanwälte Krempin, Petersen & Staedler
Hindenburgstraße 107 a
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