Nach der Trennung sind hitzige Auseinandersetzungen um die Verteilung des Hausrats häufig vorprogrammiert. Dann wirkt die Idee, Fakten zu schaffen und die Wohnung eigenmächtig auszuräumen durchaus charmant; ist aber nicht unbedingt brillant…
Das Gesetz sieht vor, dass sich die Ex-Partner über die Verteilung des Hausrats, einigen. Es vermutet, dass Gegenstände, die in der Ehe angeschafft wurden, beiden gehören. Wer sich diese ohne vorherige Einigung mit dem Partner eigenmächtig unter den Nagel reißt, riskiert eine strafrechtliche Verfolgung und Schadensersatzansprüche durch den Ex-Partner.
Es soll eine möglichst gleichwertige Verteilung erfolgen. Wer den Hausrat eigenmächtig, ohne Abstimmung mit dem Ehepartner, aus der Ehewohnung entfernt, muss damit rechnen, dass das Familiengericht ihn verpflichtet, sämtliche Gegenstände zurückzubringen, um dann die vom Gesetz vorgesehene geordnete Verteilung zu ermöglichen. Er muss dann die Kosten des Verfahrens tragen. Diese Lösung ist also eher suboptimal.🤷♀️
Wer ohne größere wirtschaftliche Schäden und unnötige Prozesse auseinander will, muss miteinander reden und im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Zweifel auch den Hausrat klären. Es kann auch entlastend sein, schlicht neu anzufangen – inklusive neuer Einrichtung ohne Kompromisse.