(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Wir sind verheiratet und Kinder haben wir nicht, also brauchen wir kein Testament…
Kreativer Gedanke, aber knapp daneben ist auch vorbei! Stirbt einer der Ehepartner ohne Testament und die Eheleute haben in Zugewinngemeinschaft gelebt, erbt der überlebende Ehepartner als gesetzlicher Erbe 3/4 des Vermögens. 1/4 geht an die Familie des Verstorbenen; Eltern, Großeltern, Geschwister oder Neffen & Nichten.
Ohne Testament wird der Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe. Es kann bei den aktuellen Grundstückspreisen für den länger lebenden Ehepartner extrem unerfreulich werden auf ein Testament zu verzichten, insbesondere wenn ein Haus zum Erbe gehört. Einen Teil des gemeinsamen Hauses von der Verwandtschaft „zurückzukaufen“, ist ähnlich attraktiv wie Herpes.
Ein Testament löst das Problem. Zwar haben die Eltern, falls sie noch leben, die Möglichkeit den Pflichtteil (1/8) zu fordern. Das bleibt im Zweifel übersichtlich. Geschwister und entferntere Verwandte haben diesen Anspruch nicht!
Wer ein notarielles Testament errichtet spart den Erbschein und kann binnen 2 Jahren nach dem Tod des Erstversterbenden kostenfrei die Umschreibung von Immobilien im Grundbuch veranlassen. Pragmatische Regelungen zu Lebzeiten geben Sicherheit und Raum für entspannte Trauer.