(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Die Gründung einer Familiengesellschaft ist ein sinnvolles Instrument um Vermögenswerte – nicht nur Immobilien sondern auch Kapitalanlagen wie Depots – strukturiert zu verwalten und weiterzugeben. Sie werden in der Gesellschaft als kollektives Gesellschaftsvermögen gebündelt.
Der Reiz einer Familiengesellschaft liegt in der Möglichkeit, individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu treffen. Auf diese Weise behalten die Übergebenden die Kontrolle, wenn die nächste Generation bereits am Vermögen beteiligt ist.
Die Wahl der optimalen Rechtsform (GbR, KG, GmbH oder GmbH & Co KG) hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter der Beteiligten, der Vermögensstruktur und steuerlichen Anforderungen.
Typischerweise gründet die ältere Generation (Eltern oder Großeltern) eine Familiengesellschaft und bringt Vermögen ein. Sie übertragen im Laufe der Zeit Anteile durch Schenkungen – orientiert an Steuerfreibeträgen – an jüngere Familienmitglieder. Diese werden zu Mitgesellschaftern und sind so sukzessive am Gesamtvermögen der älteren Generation beteiligt.
Die Stärke einer Familiengesellschaft liegt in ihrer Anpassungsfähigkeit. Im Gesellschaftsvertrag kann die Art der Beteiligung, Einkünfteerfassung, Kontrollrechte, Übertragung an weitere Familienmitglieder und Erbfolge individuell passend festgelegt werden. Schenkungen können mit Bedingungen verknüpft werden, um die Gestaltungsfreiheit zu erhalten.
Die Vielfalt der Rechtsformen und die Flexibilität macht es möglich Vermögen optimal verwalten und für kommende Generationen erhalten. Ergänzende Regelungen wie Eheverträge, Testamente und Vorsorgevollmachten sorgen für Klarheit und Sicherheit im Familiensystem.