Mit dem Erbrecht kommt man vor allem in zwei Situationen im Leben in Berührung: wenn es darum geht, seinen eigenen Nachlass zu gestalten, oder wenn ein naher Angehöriger verstorben ist und man sich, z. B. als Erbe(ngemeinschaft), mit dem Nachlass befassen muss.
In beiden Situationen ist Rechtsanwältin Annegret Petersen gerne Ihre Ansprechpartnerin: Sie unterstützt Sie, wenn es darum geht, Ihren privaten Nachlass zu gestalten, und gleichermaßen, wenn Sie als Unternehmer Ihre Unternehmensnachfolge individuell regeln wollen. Genauso ist sie Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie als Erben(gemeinschaft) Rat und Unterstützung benötigen bzw. wenn Sie enterbt wurden und nun Ihren Pflichtteil geltend machen wollen.
Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge – weil Sie Ihren Nachlass gestalten wollen oder weil Sie Erbe sind?
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!
Geht es um das Thema Nachlassgestaltung, steht immer auch das Thema Erbschaftsteuer im Raum, weil diese die Erben und den Nachlass massiv finanziell belasten kann.
Es ist möglich, durch Schenkungen zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erhebliche Ersparnisse bei der Erbschaftsteuer für die Erben zu realisieren.
Gerade Immobilien oder Wertpapierdepots werden deswegen häufig im Wege einer Schenkung zu Lebzeiten auf Kinder und/oder Enkel übertragen. Vor allem Kinder können bei der Schenkungsteuer – die bei Schenkungen fällig wird – alle zehn Jahre einen relativ hohen Steuerfreibetrag geltend machen. Verstirbt der Schenker vor Ablauf der Frist von 10 Jahren, gilt der Freibetrag entsprechend für die Erbschaftsteuer.
Wer Kinder steuerlich entlasten will, sollte sich deswegen nicht erst im hohen Alter darüber informieren, welche Schenkungen an Kinder und ggf. Enkel aus steuerlicher Sicht sinnvoll sind. Um Steuervorteile für seine Erben zu realisieren, gilt es, frühzeitig zu planen und rechtzeitig mit lebzeitigen Schenkungen zu beginnen. Die Absicherung der eigenen Person als Schenker, z. B. mithilfe eines Wohnrechts an einer Immobilie oder Nießbrauchs an einem Wertpapierdepot, ist dann zu bedenken, aber auch unproblematisch möglich.
Sie haben Fragen zum Thema Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge und Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer?
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!
Sie wollen einen Testamentsvollstrecker für Ihren Nachlass bestimmen? Wir beantworten gerne Ihre Fragen und stehen Ihnen als erfahrene Testamentsvollstrecker zur Verfügung! Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!
Sie benötigen Unterstützung in einer Erbstreitigkeit – im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsanspruch, einer Testamentsanfechtung oder mit einem Vermächtnisanspruch?
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!
Rechtsanwälte Krempin, Petersen & Staedler
Hindenburgstraße 107 a
21335 Lüneburg
Telefon: 0 41 31 – 78991-0
Telefax: 0 41 31 – 78991-11
Sie erreichen uns:
Montags bis Freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr
Montags, Dienstags, Donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitags 14.00 bis 16.00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung