Siegel beim Notar

Notarin

Viele Rechtsgeschäfte oder Gestaltungen im deutschen Recht erfordern die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar bzw. eine Notarin.

Annegret Petersen kennt als erfahrene Anwältin sämtliche rechtlichen Stolperfallen, die mit guter Gestaltung vermieden werden können, und steht Ihnen als Notarin in den folgenden Bereichen bzw. zu folgenden Themen zur Verfügung.

Immobilien

Der Kauf, Verkauf, die Übertragung und Belastung von Immobilien – ob Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung – sind in Deutschland nur unter Mitwirkung eines Notars möglich. Verträge über Immobilien müssen notariell beurkundet werden. Das mag auf den ersten Blick als bürokratische Hürde erscheinen, dient aber dem Schutz der Beteiligten, keine übereilten Entscheidungen im Hinblick auf den Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu treffen – ob Grundstück, Eigentumswohnung oder Haus etc.

Notarin Petersen ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn es z. B. um diese Themen geht:

  • Grundstückskaufverträge/bebaute & unbebaute Grundstücke,
  • Kauf/Verkauf einer Eigentumswohnung,
  • Teilungserklärungen im WEG-Recht,
  • Schenkungen von Immobilien, z. B. vorweggenommene Erbfolge oder unter Ehegatten,
  • Vereinbarung von Wohnrechten, Nießbrauch und anderen Dienstbarkeiten etc.,
  • Grundbuchangelegenheiten, z. B. Bestellen oder Löschen von Grunddienstbarkeiten, sowie
  • Bauträgerverträge etc.

Sie benötigen die Unterstützung eines Notars in einer Immobilien­angelegenheit?
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Erbrecht

Im Erbrecht ist die Mitwirkung eines Notars bzw. einer Notarin bei einem Testament oder Erbvertrag nicht zwingend notwendig, allerdings in vielen Fällen sinnvoll.

Einerseits kann ein Notar Ihre Fragen im Erbrecht klären und unterstützt Sie dabei, Ihren „letzten Willen“ exakt zu formulieren. Andererseits kann ein Notar Ihren letzten Willen beurkunden, z. B. als notarielles Testament. Das hat im Vergleich zu einem handschriftlich formulierten letzten Willen mehrere Vorteile: Ein notarielles Testament ist sicher verwahrt und kann nicht einfach „verschwinden“. Hinzu kommt, dass ein notarielles Testament u. a. Beweis dafür ist, dass Sie beim Erstellen des Testaments in der Lage waren, ihren letzten Willen rechtswirksam zu formulieren (sog. Testierfähigkeit). Das kann nach dem Erbfall wichtig werden. Nicht zuletzt sind die Erben nach der Eröffnung des notariellen Testaments sofort handlungsfähig und benötigen keinen Erbschein. Das spart Zeit und Kosten, vor allem wenn Immobilien zum Nachlass gehören.

Annegret Petersen unterstützt Sie als Notarin im Erbrecht u. a. zu diesen Themen:

  • Beratung zu erbrechtlichen Fragen,
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Ehegattentestament, Behindertentestament, Erbvertrag etc.),
  • Beurkundung und Verwahrung letztwilliger Verfügungen sowie
  • Pflichtteilsverzicht.

Sie wollen mithilfe eines Notars Ihren letzten Willen gestalten?
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Familienrecht

Auch im Familienrecht gibt es Situationen, in denen die Unterstützung durch einen Notar bzw. eine Notarin wertvoll ist – vor allem wenn es um das Thema Ehe geht.

So ist es z. B. oftmals sinnvoll, mit einem Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abzuändern und Gütertrennung zwischen Ehegatten zu vereinbaren. Das macht in unterschiedlichen Konstellationen Sinn, z. B. bei einer

  • gleichberechtigten Ehe im Hinblick auf Berufstätigkeit und Kindererziehung,
  • kinderlosen Ehe,
  • Unternehmer-Ehe, wenn ein Ehepartner z. B. Unternehmensanteile an einem Familienunternehmen hält.

In diesen Fällen ist ein Ehevertrag nicht unromantisch, sondern „gerecht“ – eine gute Basis für eine Ehe!

Auch wenn eine Ehe in die Brüche geht, kann die Unterstützung eines Notars hilfreich sein, unabhängig von der Frage, ob sich die Ehepartner im Guten trennen. Eine Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung kann viel Zeit, Nerven und Geld sparen und sorgt gleichzeitig für schnelle Rechtssicherheit unter den Ex-Partnern.

Annegret Petersen unterstützt Sie daher als Notarin im Familienrecht u. a. zu diesen Themen:

  • Ehevertrag,
  • Trennungsvereinbarungen,
  • Scheidungsfolgen­vereinbarungen,
  • Verzichtserklärungen z. B. im Hinblick auf den Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenansprüchen), Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt sowie
  • Vermögens­auseinander­setzung betreffend Unternehmen und Immobilien.

Sie haben Fragen zum Thema Ehevertrag oder Scheidungsfolgen­vereinbarung?
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Vorsorge

Rechtliche Vorsorge für Alter und Krankheit ist in jedem Alter sinnvoll und angebracht.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind auch ohne notarielle Mitwirkung möglich. Dennoch ist es sinnvoll, gerade zu diesen wichtigen Themen professionellen Rat in Anspruch zu nehmen. Banken und das Grundbuchamt akzeptieren nur die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht. Wer seine Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden lässt, stellt sicher, dass seine Bevollmächtigten alles nach seinen Wünschen regeln können.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite „Erbrecht“.

Vermögensnachfolge

Ziel der privaten Vermögensnachfolge ist die Gestaltung einer möglichst im Familienkreis abgestimmten Vermögensübergabe zu Lebzeiten, die den Wünschen und der Absicherung der Versorgung des Übergebers und den Bedürfnissen der Empfänger Rechnung trägt.

Ziel ist dabei, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die Übertragung von Vermögen steuerlich optimiert zu gestalten.

Unternehmen und Gesellschaften

Auch im Gesellschaftsrecht ist die Unterstützung durch einen Notar nicht nur sinnvoll, sondern oftmals auch notwendig – beginnend bei der Gesellschaftsgründung über Veränderung und Umstrukturierung der arbeitenden Gesellschaft, Übertragung auf die nächste Generation teilweise bis hin zu ihrer Auflösung.

Auch in diesem Bereich ist Annegret Petersen als Notarin Ihre Ansprechpartnerin. Sie betreut und unterstützt im gesellschaftsrechtlichen Kontext seit vielen Jahren Unternehmen und Unternehmer unterschiedlicher Branchen und Größe, auch im Hinblick auf familien- und erbschaftsrechtliche Problemstellungen.

Unter anderem zu diesen Themen können Sie sich gerne an sie wenden:

  • Wahl der Rechtsform einer Gesellschaft (GbR, GmbH, AG etc.),
  • Gestaltung z. B. des Gesellschaftsvertrages/der Satzung,
  • Beurkundung von Unternehmensgründungen,
  • Umstrukturierungen der Gesellschaft inkl. Anpassung von Gesellschaftsverträgen (Gesellschafterwechsel, Rechtsformwechsel, Kapitalerhöhungen etc.),
  • Unternehmensnachfolge,
  • Bestellen/Abberufen von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstandsmitgliedern etc.,
  • Beurkundung von Transaktionen,
  • Abwicklung von Gesellschaften sowie
  • Handelsregisteranmeldungen aller Art.

Mehr Informationen zum Thema

 

Sie sind auf der Suche nach einem Notar, der Ihr Unternehmen unterstützt, wenn es notwendig ist?
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!

online.notar.de

Viele notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.

Sie wollen mehr hierzu erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Alternativ können Sie sich unter online.notar.de über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt bei uns einen neuen Vorgang anlegen.

 

Beglaubigungen etc.

Nicht zuletzt ist ein Notar bzw. eine Notarin dafür zuständig, Beglaubigungen vorzunehmen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Beglaubigung von Kopien von Dokumenten und Urkunden (Zeugnisse, Abstammungsurkunden etc.) sowie
  • Beglaubigungen von Unterschriften.

Genauso kann Sie ein Notar dabei unterstützen, Einsicht ins Grundbuch oder ins Handelsregister zu nehmen oder Eintragungen im Vereinsregister vorzunehmen.

Sie brauchen schnell einen Notar für eine einfache Beglaubigung?
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Portraitfoto Rechtsanwältin und Notarin Annegret Petersen

Annegret Petersen

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Informationen zum Datenschutz

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