(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Berliner Testament klingt nach Romantik mit juristischem Feinschliff – bis Steuer, Kinder oder neue Liebe ihre ganz eigenen Vorstellungen einbringen.
1. Kinderlose Ehepaare
Gesetzlich erbt der Ehepartner nicht automatisch alles – sondern teilt sich das Erbe mit Kindern, Schwiegereltern oder sonstige n Verwandten des Partners.
Das Berliner Testament schützt definitiv vor unerfreulichen Erbengemeinschaften.
2. Klassische Familien
Der längerlebende Ehepartner ist abgesichert, die Kinder erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
Klingt nach Frieden – bis die Kinder ihren Pflichtteil wollen, um jetzt das neue Haus, E-Auto oder das Sabbatical zu finanzieren.
3. Patchworkfamilien
Hier kann es spannend werden und im Zweifel biegt Vermögen an der falschen Stelle ab. Wenn die Kids aus erster Ehe nach dem Tod des Letztversterbenden feststellen, dass nichts mehr zu erben ist, weil das liebwerte Stiefmütterlein mit warmen Händen gegeben hat, wird es vermutlich disharmonisch.
4. Erbschaftssteuer
Bei größeren Vermögen und übersichtlicher Kinderzahl kann es unglücklich sein, Vermögen zunächst bei einem Elternteil zu „versammeln“, ehe alles in die nächste Generation wandert, da der Steuerfreibetrag nach dem Tod des Erstversterbenden verschenkt wird.
Fazit:
Das Berliner Testament kann sinnvoll sein. Es macht aber Sinn zu prüfen, ob es wirklich passt.
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