(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Schenkungen zu Lebzeiten sorgen immer wieder für Thermik, wenn ein bereits üppig Beschenkter – noch ehe Raum für Trauer war – völlig schmerzfrei bereits auf beim Beerdigungskaffee Pflichtteilsansprüche anmeldet. Extrem unfair aus Sicht der Erben. Kann das denn richtig sein??? Hätte der Erblasser das gewollt?
Der Gesetzgeber ist völlig humorlos. Rechtlich können Wünsche des Erblassers nur umgesetzt werden, wenn er sie dokumentiert hat. Ist die Schenkung ohne Vorbehalt erfolgt, kann keine nachträgliche Anordnung erfolgen!
Nur wenn der Erblasser bereits bei der Schenkung anordnet, dass der Beschenkte sich die Schenkung auf Pflichtteilsansprüche anrechnen lassen muss, sind die Erben auf der sicheren Seite (§ 2315 BGB). Eine spätere Anordnung im Testament läuft ins Leere, bringt aber definitiv Zündstoff für die Hinterbliebenen. Da wird aus „rest in peace“ schnell „go to hell“.
Meine Generation, die „Boomer“ haben aktuell Gelegenheit festzustellen, ob ihre Eltern den Nachlass gut geregelt haben, oder auch nicht….