(Die Ehe – nichts für Feiglinge)
„Her mit der Bankkarte und Apple Pay kannst du auch gleich löschen..“
sprach der beruflich sehr erfolgreiche Gatte, als die Ehefrau sich entschied die weniger erfolgreiche Ehe zu beenden.
Sie hatte nach der Hochzeit ihre Karriere auf Eis gelegt um die Familie zu managen und – selbstverständlich im Einvernehmen mit dem engagierten Ehemann – dem hoffnungsvollen Nachwuchs die perfekte Betreuung zu garantieren.
Ein eigenes Konto war da doch ein überflüssiger Luxus. Das Wertpapierdepot hatte er der Einfachheit halber allein angelegt.
Keine gute Idee, aber ein häufiges Phänomen in „Versorger-Ehen“.
Der nun nicht mehr so fürsorgliche aber gut verdienende Gatte war der Auffassung, sie müsse die Bankkarte abgeben, da das Bankguthaben ihm allein zustehe. Schließlich habe sie praktisch nichts dazu beigetragen. Ihr Einkommen deckte gerade die Einkäufe für den Haushalt und den Sport der Kinder und die Urlaube. Da blieb ja nichts übrig…
Seine Auffassung ist kreativ aber falsch. Das Einkommen beider Beteiligter während der Ehe ist „Familieneinkommen“, unabhängig davon, wer in welchem Rahmen dazu beiträgt. Ergo steht auch das Guthaben, das aus dem Familieneinkommen aufgebaut wurde und sich auf einem gemeinsamen Konto befindet, beiden zu. Selbstverständlich darf sie auch nach der Trennung etwas abheben, allerdings nicht das gesamte Konto „abräumen“.
Richtet er dann allerdings ein neues Konto ein, auf das sein Gehalt fließt, wird es eng. Wer im Job reduziert um die Care-Arbeit zu erledigen, sollte gut darauf achten auch am Vermögensaufbau beteiligt zu werden und jederzeit über seinen Anteil frei verfügen zu können. Ein eigenes Konto sollte kein „nice-to-have“, sondern selbstverständlich sein!