Darlehen oder Bürgschaft für den Nachwuchs? Finger weg, wenn das Geld noch gebraucht wird!

Manche Menschen haben einen „inneren Monk“, meiner ist manchmal spontan eher ein „innerer Hannibal Lector“.

Wenn der hoffnungsvolle Nachwuchs das zarte Alter von 50 Jahren erreicht und nach erfolgloser Selbstverwirklichung in unterschiedlichsten Berufszweigen endlich die todsichere Idee für ein „Mega-Start-Up“ hat, mangelt es häufig am Startkapital. Ein Darlehen der liebevollen Eltern ist dann das Mittel der Wahl. Was liegt näher, als das Elternhaus zu belasten. Rechtsberatung wird überbewertet. Der Junge soll ja später sowieso erben.

Das Start-Up nimmt Fahrt auf, jedenfalls fährt der hoffnungsvolle Nachwuchs ein extrem PS-starkes Gefährt und die Eltern sind ebenso extrem erleichtert, denn nun steht der Rückzahlung des Darlehens ja nichts im Weg…

Leider hat der hoffnungsvolle Nachwuchs keine Möglichkeit gesehen, regelmäßig auf das Darlehen zu zahlen – Sprit ist ja im Augenblick sehr teuer, Corona auch nicht hilfreich und möglicherweise war die Geschäftsidee doch nicht so brillant. Die Briefe der Bank hatte der hoffnungsvolle Nachwuchs erfolgreich „verdrängt“. Echt unangenehmes Thema – man will ja die Eltern nicht unnötig belasten. Im nächsten Monat läuft es bestimmt besser..

Der Sohn sucht die Flucht in die Privat-Insolvenz. Dem Elternhaus droht die Zwangsversteigerung. Die Rente des Vaters reicht nicht für die Darlehensraten. Mit ein bisschen Glück gelingt es mir die Bank zu überzeugen, dem Vater die Möglichkeit zu geben, selbst zu verkaufen und vielleicht an einem Teil des Hauses ein Wohnrecht zu behalten. Schadensbegrenzung ist jetzt das Thema.

Merke: Finger weg von Bürgschaften oder Grundschulden – jedenfalls dann, wenn das Vermögen der eigenen Alterssicherung dient! Wer starten will, muss auch das Startkapital auftreiben. Mit „warmen Händen“ sollten Eltern nur das geben, was sie definitiv nicht mehr brauchen!

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