Das Berliner Testament bestimmt grundsätzlich, dass der länger lebende Partner Alleinerbe wird; häufig sinnvoll, manchmal kontraproduktiv🤷♀️
1. **Kinderlose Ehepaare:**
Gesetzlich erben bei kinderlosen Paaren eben dem Ehepartner mehr oder weniger entfernte Verwandte, nicht automatisch der Ehepartner allein‼️ Das Berliner Testament schützt also vor Erbengemeinschaften mit ungewollten Personen.
2. **klassische Familien:**
Das Testament schützt den überlebenden Ehepartner, sichert den Lebensstandard und sorgt dafür, dass das Vermögen nach dem Tod des Letztversterbenden an der richtigen Stelle – meist den gemeinsamen Kindern zu gleichen Teilen ankommt.
3. **Patchworkfamilien:**
Hier kann Vermögen, wenn es schlecht läuft in die falsche Richtung abbiegen. Unterschiedliche Familienkonstellationen brauchen individuelle Regelungen, für Kinder und Stiefkinder.
4.**Denkanstöße:**
* Enterbte Kinder und Pflichtteile: Enterbte Kinder können ihren Pflichtteil einfordern, was zu Streitigkeiten und Liquiditätsproblemen führen kann. Pflichtteilsstrafklausel können helfen.
* Veränderungen durch neue Partnerschaften: In einer neuen Ehe kommen neue Erbansprüche hinzu. Das Vermögen kann zu Lebzeiten an ungeplanter Stelle landen.
* Das Finanzamt🦑 Bei größeren Vermögen ist das Berliner Testament in Hinblick auf die Steuerfreibeträge oft suboptimal. Die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall werden verschenkt
**Fazit:**
Das Berliner Testament kann die richtige Lösung sein, passt aber nicht auf alle Fälle. Ein gutes Testament muss an die aktuelle Familiensituation abgestimmt und wenn sich dies verändern sollte, angepasst werden. Wer eine klare und kostengünstige Abwicklung seines Erbes will, lässt es notariell beurkunden. Wer es handschriftlich errichtet, hinterlegt es beim Amtsgericht, damit es nicht spontan verschwindet.