Das Gemeinschaftskonto – immer wieder ein Thema

(Die Ehe – nicht für Feiglinge)

„Klar kann ich das Konto abräumen; ist doch meins. Meine Frau hat doch nichts verdient…“ 

Falsch, Klaus-Dieter! Möglicherweise hat sie Dich nicht verdient? Wenn Du brav zur Arbeit gehst und sie den Haushalt regelt, Euren hoffnungsvollen Nachwuchs großzieht und deine Wäsche wäscht, ist das Geld, dass Du nach Hause bringst, Familieneinkommen und sie hat ihren Teil hart verdient! 

Teilhabe am aus dem Familieneinkommen ersparten Geld ist gerade bei der Trennung immer wieder ein Thema. 

Das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto steht den Ehegatten je zur Hälfte zu. Das ist unabhängig davon, woher das Guthaben stammt, also auch gerade wenn der Besserverdiener mehr oder auch Alles eingezahlt hat. Wer das Konto plündert, muss im Zweifel zurückzahlen. Für fieZeit nach der Trennung erfolgt die Teilhabe über den Trennungsunterhalt.

Scheidung bedeutet: Alles wird gut! Es steht nur nicht fest, für wen…