Manchmal ist das Leben nicht gerecht. Ein Ehepaar hat lässig die goldene Hochzeit geschafft, 2 Kids großgezogen und ein Häuschen im Wendland gebaut und bezahlt. Eine klassische Ehe, beide inzwischen fast 80. Er erkrankt und muss ins Pflegeheim. Im Kopf völlig klar, fordern viele Jahre körperliche Arbeit ihren Preis. Ihre Eltern haben damals Omas Haus verkauft und 200.000,00 DM „gestiftet“, damit die Familie bauen kann. „Selbstverständlich“ wurde der Ehemann gleichwohl allein im Grundbuch eingetragen. Das machte man damals so…
Ein bisschen Sparvermögen gibt es noch, dass sukzessive für die Betreuung im Heim verbraucht wird. Der freundliche Berater von der Sozialbehörde weist schmerzfrei darauf hin, dass die alte Dame sich schon einmal nach einer Mietwohnung umsehen möge, da in absehbarer Zeit das Haus verkauft werde.
Die Eheleute sind völlig verzweifelt, da jetzt eigentlich die Tochter mit Familie mit ins Haus ziehen und Mutter unterstützen soll.
Das Zauberwort heißt „Zugewinnausgleich“ und das ganz ohne Scheidung! Zum Glück fanden sich die alten Unterlagen in einem leicht muffigen Ordner im Keller.
Die Eheleute schließen einen Ehevertrag, vereinbaren Gütertrennung und führen den Zugewinnausgleich durch. Dank der Schenkung ihrer Eltern steht ihr ein Anspruch in Höhe der Hälfte seines Vermögens, das im Haus steckt, zu. Er überträgt ihr daher die Hälfte.
Die Tochter kauft die andere Hälfte, sodass er Vermögen hat, aus dem er seine Zuzahlungen finanzieren kann. Fazit: Zugewinnausgleich kann ziemlich cool sein!