(Die Ehe – nichts für Feiglinge)
Logisch mein Auto, dachte der Ehemann beim Neustart mit der Seelenverwandten etwas naiv. Wir haben es doch für mich geleast. Es ist „mein“ sportliches und edles Spaßmobil.
Die Gattin sah dies nach der Trennung völlig spaßbefreit und berechtigt anders. Das Auto gehörte – steueroptimiert – zur Fahrzeugflotte ihres Unternehmens und damit zum Betriebsvermögen.
Zum Thema Auto zumindest ist der hoffnungsvolle Ehemann 2. Sieger. Die Idee, dass der Gatte mit der Zweitbesetzung in ihrem Auto in den Sonnenuntergang fährt, fand die Gattin wenig charmant und bat um Aushändigung der Schlüssel.
Bei der Trennung stellt sich häufig heraus, das steuerlich motivierte Konstruktionen familienrechtlich suboptimal sein können.
Eine andere steueroptimierte Kreation des Steuerberaters, das Firmengebäude für den Ehemann zu erwerben und dann an das Unternehmen der Gattin zu vermieten, stimmt den Ehemann schon fröhlicher. In diesem Zusammenhang ist die Gattin 2. Siegerin. Wenn sie Pech hat, muss die Firma umziehen.
Wenn steuerlich motivierte Konstruktionen gewählt werden, ist es extrem unklug keine Regelungen für Trennung und Scheidung in einem Ehevertrag zu treffen.
Nun werden die Eheleute zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung verhandeln müssen, wenn ein Rosenkrieg vermieden werden soll.