Der Erbvertrag – unterschätzter Exot im Erbrecht

  • wenn das Erbe sicher an der richtigen Stelle ankommen soll:
  • eine vertragliche Verfügung von Todes wegen zwischen dem Erblasser und
    mindestens einem Vertragspartner

Unterschiede zum Testament

– Erbvertrag: bindet die Vertragsparteien
– Testament: einseitige Erklärung , die jederzeit widerrufen werden kann

Notarielle Beurkundung erforderlich!

Der Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Die Vertragsbeteiligten
müssen persönlich anwesend sein.


Formen des Erbvertrags

– Einseitiger Erbvertrag: Nur eine Person trifft Verfügungen.
– Mehrseitiger Erbvertrag: mehrere Personen treffen bindende Verfügungen


Vorteile

– Rechtssicherheit: Bindende Regelungen für alle Beteiligten.
– Flexibilität: Individuelle Vereinbarungen möglich, z.B. Pflegeleistungen, für Zuwendungen


Nachteile

– Bindungswirkung – Änderungen nur einvernehmlich möglich.
– Notarkosten und ggf. Anwalts- und Steuerberaterkosten


Rücktritt?

Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde.
Auch der Rücktritt muss notariell beurkundet werden.


Für wen macht ein Erbvertrag Sinn?
– unverheiratete Partner
– Patchworkfamilien
– Unternehmer
– Personen die Pflegeleistung und Zuwendung verknüpfen möchten