- wenn das Erbe sicher an der richtigen Stelle ankommen soll:
- eine vertragliche Verfügung von Todes wegen zwischen dem Erblasser und
mindestens einem Vertragspartner
Unterschiede zum Testament
– Erbvertrag: bindet die Vertragsparteien
– Testament: einseitige Erklärung , die jederzeit widerrufen werden kann
Notarielle Beurkundung erforderlich!
Der Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Die Vertragsbeteiligten
müssen persönlich anwesend sein.
Formen des Erbvertrags
– Einseitiger Erbvertrag: Nur eine Person trifft Verfügungen.
– Mehrseitiger Erbvertrag: mehrere Personen treffen bindende Verfügungen
Vorteile
– Rechtssicherheit: Bindende Regelungen für alle Beteiligten.
– Flexibilität: Individuelle Vereinbarungen möglich, z.B. Pflegeleistungen, für Zuwendungen
Nachteile
– Bindungswirkung – Änderungen nur einvernehmlich möglich.
– Notarkosten und ggf. Anwalts- und Steuerberaterkosten
Rücktritt?
Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde.
Auch der Rücktritt muss notariell beurkundet werden.
Für wen macht ein Erbvertrag Sinn?
– unverheiratete Partner
– Patchworkfamilien
– Unternehmer
– Personen die Pflegeleistung und Zuwendung verknüpfen möchten