Gut zu Wissen
1. Der Pflichtteil:
soll engen Familienmitgliedern eine Mindestbeteiligung am Erbe sichern. Wer enterbt ist und zu den berechtigten Personen zählt, kann die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils von den Erben fordern.
2. Personenkreis:
Pflichtteilsberechtigt sind die nächsten Angehörigen des Erblassers. Sie erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils:
- Ehegatten und eingetragen Lebenspartner
- Abkömmlinge: Kinder => Enkel => des Erblassers, wobei jeder von Ihnen seine Nachkommen verdrängt
- Eltern des Erblasser: falls keine Abkömmlinge vorhanden sind Pflichtteilsanspruch.
3. Welche Verwandten bekommen kein Pflichtteil?
Geschwister und weiter entfernte Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt.