Der Pflichtteil

Gut zu Wissen

1. Der Pflichtteil:

soll engen Familienmitgliedern eine Mindestbeteiligung am Erbe sichern. Wer enterbt ist und zu den berechtigten Personen zählt, kann die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils von den Erben fordern.

2. Personenkreis:

Pflichtteilsberechtigt sind die nächsten Angehörigen des Erblassers. Sie erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils:

  • Ehegatten und eingetragen Lebenspartner
  • Abkömmlinge: Kinder => Enkel => des Erblassers, wobei jeder von Ihnen seine Nachkommen verdrängt
  • Eltern des Erblasser: falls keine Abkömmlinge vorhanden sind Pflichtteilsanspruch.

3. Welche Verwandten bekommen kein Pflichtteil?

Geschwister und weiter entfernte Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt.