Der Pflichtteil – Enterbt und ratlos?

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)

Enterbung ist ein emotional belastendes und rechtlich komplexes Thema. Auch die Erkenntnis, dass der Nachlass bereits durch Schenkungen zu Lebzeiten „verschwunden“ ist, macht selten fröhlich.

Oft kommt die Enterbung völlig überraschend, weil ein liebwertes Familienmitglied beim Erblasser rechtzeitig Überzeugungsarbeit geleistet hat. Wer enterbt ist, muss entscheiden, über welche Brücke er gehen und welche er lieber abbrennen will. Zunächst aber gibt es Klärungsbedarf:

• Was sind meine Rechte?
Oft herrscht Unklarheit darüber, welche Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können. Im ersten Schritt muss geklärt werden, ob man überhaupt zu den Pflichtteilsberechtigten gehört.

• Wie kann ich meinen Pflichtteil geltend machen?
Wie erfahre ich, was im Topf ist, um meinen Pflichtteil zu berechnen? Wie erfahre ich, wann was und an wen verschenkt wurde. Der Prozess kann kompliziert und zeitaufwendig sein, besonders wenn man nicht weiß, wo man anfangen soll. Es gibt gesetzliche Auskunftsansprüche. Die Durchsetzung erfordert Geduld und Expertise.

• Welche Fristen muss ich beachten?
Versäumte Fristen können dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen. An Sylvester des 3. Jahres nach der Kenntnis von der Enterbung ist Zapfenstreich.

Die Durchsetzung des Pflichtteils ist kein Hexenwerk, gelingt aber selten ohne professionelle Unterstützung.