Die Ehe verdient es durchaus, ernst genommen zu werden. „Es ist uns total ernst“, sagen frisch verheiratete Paare.“
Die meisten Paare gehen davon aus, dass alles gut wird. Was völlig menschlich ist – nur hat Denken im Rausch völlig neuer Gefühle hormonell bedingt keine wirkliche Priorität. Es macht aber durchaus Sinn, trotz größter Verliebtheit, den Gedanken zuzulassen, dass dieser Zustand sich ändern könnte. Manchmal werden liebenswerte Eigenheiten dann zum Tatmotiv.
Mit der Unterschrift beim Standesamt entsteht nicht nur eine romantische Verbindung. Es entstehen – ganz nüchtern – rechtliche Ansprüche. Unter anderem auf:
• Trennungs- und nachehelichen
Unterhalt
• Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• Gesamtschuldnerausgleich
• Ehegattensplitting
• Erb- und Pflichtteilsansprüche
Das ist dann nicht ganz so romantisch. Sperrige, teilweise mystisch anmutende Konstrukte, bei denen man dem Gesetzgeber zugestehen muss: gut gemeint ist nicht zwangsläufig gut gemacht.
Wenn alles gut geht, spielen diese Themen keine Rolle. Wenn die Ehe allerdings der Statistik folgt – jede dritte scheitert – werden sie plötzlich sehr konkret. Und u.U. sehr teuer oder führen zum Verlust des gewohnten Lebensstandards.
Deshalb sollte jedes Paar in guten Zeiten faire Lösungen besprechen, aushandeln und in einem Ehevertrag zu regeln.
Wer die Ehe wirklich ernst nimmt
und einen Rosenkrieg nicht als romantische Langzeitperspektive begreift, sollte sich mit den rechtlichen Folgen beschäftigen – bevor die Gefühle die Verhandlungsführung übernehmen.