Ehe & Testament? Brauchen wir nicht, …

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)

… wir sind doch verheiratet und Kinder haben wir nicht.

Schöner Gedanke, aber leider zu kurz gesprungen. Wenn ein Ehepartner ohne Testament verstirbt und die Eheleute in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erbt der überlebende Ehepartner, 3/4 des Vermögens, wenn keine Kinder vorhanden sind. 1/4 geht an die Eltern, Geschwister oder Neffen & Nichten.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Ehepartner automatisch Alleinerbe ist. Dieser Irrtum kann bei den aktuellen Grundstückspreisen sehr teuer werden auf ein Testament zu verzichten, insbesondere wenn ein Haus zum Erbe gehört.

Ein Testament oder Erbvertrag löst das Problem! Pflichtteilsansprüche haben zwar die Eltern, Geschwister und entferntere Verwandte aber nicht. Der Pflichtteil der Eltern ist auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils begrenzt.

Wer ein notarielles Testament errichtet spart den Erbschein und kann binnen 2 Jahren nach dem Tod des Erstversterbenden kostenfrei die Umschreibung von Immobilien im Grundbuch veranlassen. Pragmatische Regelungen zu Lebzeiten geben Sicherheit und Raum für Trauer.

„Mach Dein Testsment“, ist durchaus positiv gemeint!

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