(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass eine Hochzeit das Testament überflüssig macht. Sie löst eine Erbberechtigung aus, aber nicht zu 100 %.
Neben dem Ehepartner erben die Eltern des Erblassers. Ist ein Elternteil bereits verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers oder deren Nachkommen. Gibt es keine Geschwister ist der überlebende Elternteil allein Miterbe. das Elternteil Alleinerbe.
Leben beide Elternteile nicht mehr, kommen die Großeltern an die Reihe.
Eine Ehe ohne Testament ist erbrechtlich ein bisschen wie Roulette.
Wer meint kein Testament zu brauchen, sollte es mal spontan mit „Sterben auf Probe“ versuchen. Wie fühlt es sich an, wenn ich um meinen Mann trauere und – noch ehe die Würmer sich die Lätzchen umgebunden haben – meine Schwiegermutter vor der Tür steht und die Veräußerung unseres Hauses besprechen will?
Auch eine Erbengemeinschaft mit 10 Cousins der Ehefrau kann durchaus Thermik in den Alltag bringen. Ein Haus landet in der Teilungsversteigerung, wenn eine Einigung auf eine Abfindung scheitert.
Spätestens mit Erwerb einer Immobilie oder Gründung eines Unternehmens ist ein Testament alternativlos. Ist es notariell beurkundet, wird auch die Beantragung eines Erbscheins überflüssig.
Ein Testament oder Erbvertrag ist gelebte Fürsorge und lässt Raum für Trauer.