Eheverträge haben einen unverdient schlechten Ruf!

Die Ehe  begründet weitreichende rechtliche Bindungen, deren Auswirkungen bei ihrem Scheitern den wenigsten Eheleuten wirklich klar sind. 

Ein Ehevertrag ist Ausdruck der Selbstbestimmung. Wenn er fair sein soll, müssen beide Verantwortung übernehmen und sich nicht nur ernsthaft mit den Inhalten auseinandersetzen, sondern bei unterschiedlichen Auffassungen konsequent verhandeln.

Das ist unbequem, aber ein guter Weg festzustellen, wie der andere zu grundlegenden Frage wirklich tickt und ob die Eheschließung wirklich eine gute Idee ist. Schmetterlinge im Bauch sollten nie völlig den Verstand verdrängen.

Ein guter Ehevertrag orientiert sich an der Vorstellung beider Eheleute, wie die Ehe ausgestaltet werden soll, muss aber immer  Variablen enthalten, wenn es anders laufen sollte.

Der Verzicht auf

  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften

ist fair, wenn beide berufstätig sind, etwaige Kinderbetreuung und Haushalt paritätisch aufgeteilt werden und jeder eigenes Vermögen und Altersvorsorge aufbaut. Soviel zur Theorie…
In der Praxis läuft es häufig anders. Wer seine Berufstätigkeit einschränkt um Care-Arbeit zu übernehmen, darf nicht von der Teilhabe an Einkommen und Altersvorsorge ausgeschlossen sein. 
Wer in den Aufbau des Unternehmens des Partners investiert, indem er mitarbeitet oder dem anderen den Rücken freihält, darf nicht von der Teilhabe am Vermögen ausgeschlossen sein. Entsprechendes gilt, wenn das eheliche Haus einem gehört, aber beide es finanziert haben. Wer rechtssichere Regelungen will, die beide absichern, muss daher Zeit und Kraft investieren. Den Vertrag „macht“ nicht die Notarin! Sie setzt die Bedingungen, die die Eheleute erarbeitet haben rechtssicher um.
Eheverträge, die so entstehen, verdienen einen guten Ruf.