Auch die zweite Ehe scheiterte, da erneut eine Seelenverwandte in das Leben des Ehemannes trat. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder der Liebe hervorgegangen. Die Noch-Gattin war semi-begeistert und verlangte den Zugewinnausgleich, der überwiegend in einer schicken Immobilie im Zentrum von Hamburg gebunden war. Der Ehemann wollte gern dort wohnen bleiben und schlug vor, sich zu verpflichten, die Immobilie den gemeinsamen Kindern zu vererben, wenn die Gattin auf den Zugewinnausgleich verzichte. Ehevertrag und Erbvertrag wurden beurkundet. Der innovative Gatte wurde allerdings vor dem Erbfall höchst aktiv.
Er bildete aus der Villa drei Eigentumswohnungen. Eine verkaufte er und verlebte das Geld mit Gattin Nr. 3, eine übertrug er seinem Sohn aus erster Ehe und an der dritten ließ er der neuen Seelenverwandten ein lebenslanges Wohnrecht gegen Pflegeverpflichtung eintragen.
Folgerichtig gehen die Kinder aus der 2. Ehe leer aus. Wer auf Rechte verzichtet, sollte die Gegenleistung im Grundbuch absichern!