(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Ist die Scheidung durch, wird es Zeit für einen strukturierten Neustart. Die Idee , dass bei einem spontanen Ableben der geschiedene Partner über gemeinsame Kinder erneut Zugriff auf das gerade gesicherte Vermögen bekommt, ist ähnlich attraktiv wie Gürtelrose.
In den Notfall-Ordner gehört daher ein Geschiedenen-Testament und sorgt dafür, dass der Ex-Partner weder mittelbar über den Nachwuchs, noch unmittelbar auf das Nachlassvermögen Zugriff erhalten kann.
Ist im Testament nichts geregelt, würde der Ex-Partner das Erbe minderjähriger Kinder, als ihr gesetzlicher Vertreter, verwalten und beim Tod eines Kindes zumindest Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter sein.
Dieser Gedanke löst bei den meisten Ex-Partnern sehr überschaubare Begeisterung aus.
Zu den Fakten:
– Mit Zustellung des Scheidungsantrags entfällt das gesetzliche Erbrecht des Ex-Partners.
– Durch Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann verhindert werden, dass der Ex-Partner beim Tod eines Kindes erbt.
– Alternativ können gemeinsame Kinder als Vollerben eingesetzt werden, jedoch mit einer Regelung, die sicherstellt, dass im Falle des Versterbens des Kindes vor dem Ex, dieser als Erbe ausgeschlossen wird. Im Zweifel freut sich dann der Tierschutzbund, Amnesty oder eine andere gemeinnützige Einrichtung.
Wer entspannt den Hades überqueren möchte, sorgt vor, damit das Licht am Ende des Tunnels kein Mündungsfeuer wird.🤷♀️
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