Erbfälle mit Auslandsbezug – verschiedene Rechtsordnungen – komplexe Probleme

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)

1. Vorsorgende Gestaltung:
Eine vorausschauende Gestaltung ist wichtig, um Vermögenswerte im Ausland entsprechend den Wünschen des Erblassers zu lenken. Das beste Testament nützt nichts, wenn es in den betroffenen Ländern nicht wirksam ist. Auch steuerlich kann bei falscher Gestaltung der Supergau eintreten. Ehegattentestamente sind in vielen Ländern unwirksam.

2. Nachlassabwicklung:
Die Abwicklung eines Erbfalls mit Auslandsbezug ist häufig schwierig, weil verschiedene Rechtsordnungen aufeinander treffen. Fragen wie z.B. die Zuständigkeit der Gerichte, die Anwendung des ausländischen Erbrechts oder die Anerkennung von ausländischen Erbscheinen sind zu klären. Es kann durchaus herausfordernd sein, die rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes zu erfüllen.

3. Rechtswahl:
Wer in Deutschland testiert, kann unerwünschte rechtliche Folgen vermeiden, indem er eine Rechtswahl trifft. Das bedeutet, dass der Erblasser im Testament festlegt, welches Recht auf seinen Nachlass angewendet werden soll, auch wenn er bei seinem Tod immAusland leben sollte. Wenn es um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen geht, kann ausländisches Recht durchaus erwünscht sein.

4. Steuerrecht:
Hier lohnt es sich in gute Beratung zu investieren. Wusstet ihr, dass in fast allen Kantonen der Schweiz Kinder von der Erbschaftssteuer befreit sind? Wer allerdings als Deutscher weniger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat und eine solche Erbschaft antritt, bleibt in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. In Spanien kann Erbschaftsteuer von mehr als 80 % anfallen. In Italien haben Kinder und Ehepartner einen Freibetrag von 1 Million. Wer allerdings als Deutscher weniger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat und eine solche Erbschaft antritt, bleibt in Deutschland steuerpflichtig.

Wer möchte, dass die Finca auf Mallorca oder die Skihütte in Südtirol an der richtigen Stelle ankommt, sollte sich rechtzeitig mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten von Erbfällen mit Auslandsbezug auseinanderzusetzen.

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