Familiengesellschaften – steueroptimiert Vermögen übertragen – Kontrolle behalten

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)

Die Vermögensaufteilung innerhalb einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft wird durch die Beteiligungsquoten an der Gesellschaft gesteuert.

1. Beteiligungsquoten:
Die Beteiligungsquoten der einzelnen Familienmitglieder werden im Gesellschaftsvertrag und bestimmen, die Anteile am Vermögen.

2. Änderungen der Beteiligungsquoten:
Die Vermögensaufteilung kann durch Änderungen der Beteiligungsquoten gesteuert werden. Steuerfreibeträge können durch Zuwendung von Gesellschaftsanteilen optimal genutzt werden.

3. Gestaltung der Geschäftsführungsbefugnisse:
Der Übergeber kann durch die Gestaltung der Geschäftsführungsbefugnisse und Stimmrechte die Kontrolle über das Familienvermögen behalten und ggf. sukzessive an eine geeignete Person übertragen.

So kann er einzelne Vermögensgegenstände veräußern, belasten oder weitere Immobilien anschaffen, unabhängig davon, ob er noch mehrheitlich am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist oder bereits einen Großteil des Vermögens an seine Nachkommen übertragen hat. Die nächste Generation kann nach und nach an ihre Aufgaben herangeführt werden.

Klare Regeln zu Vermögensaufteilung und Geschäftsführung sorgen für Entspannung und generationsübergreifende Sicherheit.

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