Holzfiguren Mutter, Vater und Kind vor Richterhammer - bildlich für Familienrecht

Familienrecht

Familienrechtliche Angelegenheiten sind immer persönliche und emotionale Angelegenheiten. Immerhin geht es darum, rechtliche Regelungen für sehr persönliche Themen zu vereinbaren – z. B. vor einer Hochzeit oder auch in persönlichen Ausnahmesituationen nach einer Trennung.

Wir sind uns dessen bewusst und unterstützen Sie im Familienrecht mit professionellem anwaltlichem Rat, der immer auch Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Gestaltung sowie dem richtigen menschlichen Gespür kümmern wir uns darum, für Ihre familiäre Situation die richtige Lösung zu finden und zu gestalten.

Unser Ziel ist immer, außergerichtliche Regelungen zu finden. Sollte es notwendig werden, vertreten wir Ihre Rechte selbstverständlich mit der notwendigen Härte und Geduld vor Gericht.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag genießt einen unverdient schlechten Ruf, gilt als unromantisch und wird oft als mangelndes Vertrauen in die Ehe gesehen. In den meisten Situationen ist ein Ehevertrag aber eine faire und hilfreiche Regelung. Die häufigsten Regelungen in Eheverträgen sind die Änderung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft und die Vereinbarung einer Gütertrennung. „Gerecht“ ist das nicht immer, wenn ein Ehepartner als „Versorger“ das Geld verdient und der andere sich um Familie und Kinder kümmert: Der Zugewinnausgleich dient dazu, die Person, die nicht oder nur eingeschränkt berufstätig ist, finanziell abzusichern. Der „Verdiener“ in der Ehe muss den Zugewinn, den er während der Ehe erwirtschaftet hat, mit der anderen Person teilen, wenn es zur Scheidung kommt. Ein Ehevertrag, der aus der (gesetzlich vorgesehenen) Zugewinngemeinschaft eine Gütertrennung macht, kann sinnvoll sein, wenn beide Ehepartner Gewinne erwirtschaften, also finanziell unabhängig sind. Wenn sich die Vermögensverhältnisse während einer Ehe ändern, ist es auch jederzeit möglich, einen Ehevertrag nachträglich abzuschließen. Nicht in allen Ehe-Konstellationen ist ein Ehevertrag sinnvoll. Vor allem aber in diesen Situationen sollten Eheleute (in spe) darüber nachdenken, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in der Ehe individuell zu regeln:
  • Unternehmer-Ehen,
  • Immobilienvermögen,
  • bei großen Vermögensunterschieden bei Eheschließung sowie
  • Ehen mit Auslandsbezug.
Im Ehevertrag ist es nicht nur möglich, den Güterstand zu regeln, es können auch, Regelungen zu
  • Versorgungsausgleich (Rentenansprüchen),
  • Vermögensauseinandersetzung – insbesondere in Bezug auf Immobilien oder Unternehmen,
  • Unterhalt bei Trennung und Scheidung/Versorgung bei Erziehung von Kindern sowie
  • erbrechtlichen Regelungen
getroffen werden.

Ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt – darüber klären wir gerne auf und unterstützen Sie auch bei der Erstellung eines Ehevertrags. Notarin Petersen kann auch bei der Umsetzung unterstützen.

Trennung

Nach einer Trennung gilt es für alle Beteiligten, das Beste aus der Situation zu machen und nachhaltige, gerechte Lösungen für alle zu schaffen. Bereits nach einer Trennung sind im Zweifel einige rechtliche Themen zu regeln, wie z. B.
  • Wohnrecht für die gemeinsame Wohnung/das gemeinsame Haus und ggf. Kosten für Miete/Finanzierung,
  • Trennungsunterhalt unter Ehegatten,
  • Kindesunterhalt & Umgang mit gemeinsamen Kindern,
  • Aufteilung der Alltagsgegenstände („Hausrat“) etc. und z. B. Umgang mit Haustieren sowie
  • Anpassung erbrechtlicher Verfügungen wie z. B. Testament.
All diese Themen kann man in einer Trennungsvereinbarung regeln und bis zur Scheidung einen rechtsicheren Zustand herstellen, der alle Beteiligten emotional entlastet und Sicherheit für den Alltag gibt.

Sie haben sich getrennt und wollen nun eine Regelung mit Ihrem Ex-Partner bzw. Ihrer Ex-Partnerin treffen oder Ihre Ansprüche durchsetzen? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!

Scheidung: Einvernehmliche Scheidung, streitige Scheidung

Scheidungen sind – auch wenn die Erkenntnis zunächst schwerfällt – oft für alle Beteiligten auf lange Sicht der bessere Weg. Eine Scheidung ist allerdings immer auch eine rechtliche Herausforderung, ob als einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung.

In jedem Fall gilt: Beide Partner sollten sich vor der Scheidung unabhängig voneinander anwaltlich zum Thema Scheidung beraten lassen, um die eigene Position sicher zu kennen und entscheiden zu können, wie das Scheidungsverfahren ablaufen kann und soll.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner einig, dass die Ehe geschieden werden soll. So ist es möglich, dass die Ehe nach dem Ablauf des Trennungsjahres schnell geschieden wird und beendet ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es ausreichen, nur einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin zu beauftragen. Das spart tatsächlich Kosten. Grundsätzlich entscheidet das Gericht bei einem Scheidungsantrag nur über den Scheidungsantrag und den Versorgungsausgleich. Kann man sich über die Folgesache (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Hausrat etc.) außergerichtlich mit dem Ex-Partner bzw. der Ex-Partnerin einigen, ist das ohne Gericht in einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Auch das führt zu einer deutlichen Kostenersparnis.

Kann man sich über die Scheidung, nicht aber über die Folgesachen einigen, ist es möglich, die Folgesachen unabhängig von der Scheidung vom Familiengericht entscheiden zu lassen. Das ermöglicht zumindest eine zeitnahe Scheidung.

Sind sich Ehepartner nicht darüber einig, sich scheiden lassen zu wollen, dauert das gesamte Scheidungsverfahren in der Regel deutlich länger. Zwar können Ehepartner die Scheidung nicht dauerhaft verhindern, denn eine Scheidung ist auch gegen den Willen des Ex-Partners möglich. Spätestens wenn man drei Jahre getrennt gelebt hat oder nach einem Jahr glaubhaft nachweisen kann, dass die Ehe endgültig zerrüttet und damit gescheitert ist, ist eine Scheidung möglich.

In diesem Fall benötigen allerdings beide Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt, der die jeweiligen Interessen seiner Mandanten vor Gericht mit Nachdruck durchsetzt.

Sie wollen mit Ihrem Ex-Partner bzw. Ihrer Ex-Partnerin eine Scheidungsfolgen­vereinbarung treffen und sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Ihre Scheidung, bei der überhaupt keine Einigkeit besteht? Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Petersen oder Rechtsanwalt Staedler direkt!

Unterhalt

Ehepartner sind sich gegenseitig und gemeinsamen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Für Kinder gilt das auch nach einer Trennung und Scheidung: Kinder haben einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegen die Eltern, bis sie eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Wie hoch der Anspruch auf Kindesunterhalt ist, richtet sich dann nach der Düsseldorfer Tabelle, vor der Gerichte nur im Ausnahmefall abweichen.
  • Welcher Elternteil Unterhalt in Geld bezahlen muss,
  • inwiefern der Anteil der tatsächlichen Betreuung des Kindes Einfluss auf den Unterhalt in Geld hat,
  • wie die Rangfolge gegenüber weiteren Kindern aussieht und
  • ob der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist oder Selbstbehalt geltend machen kann,
hängt immer vom Einzelfall ab und muss genau geprüft werden. Auch der Unterhalt für den Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin sorgt nach einer Trennung und Scheidung oft für Streit. Die unterschiedlichen Unterhaltsformen, um die es zwischen Ex-Partnern gehen kann, sind
  • Unterhalt zwischen Trennung und Scheidung (Trennungsunterhalt),
  • Unterhalt für den Ex-Partner/die Ex-Partnerin nach der Scheidung unabhängig von Kindern (nachehelicher Unterhalt),
  • Unterhalt nach der Scheidung bei Betreuung durch Kleinkinder v. a. durch einen Elternteil (Betreuungsunterhalt).
Hier gilt es dann, den Bedarf der unterhaltsberechtigten Person zu klären und anhand der Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Person (Einkommen, andere Unterhaltspflichten etc.) den Unterhalt exakt für den konkreten Fall zu berechnen.

Sie wollen Unterhalt einfordern oder sich gegen unberechtigte Unterhaltsforderungen wehren?
Sprechen Sie Rechtsanwältin Petersen oder Rechtsanwalt Staedler direkt an!

Umgang & Sorgerecht

Umgang und Sorgerecht sind für Eltern vor allem in zwei Situationen wichtig: einerseits wenn ein Kind nicht in einer Ehe geboren wird, andererseits wenn die Eltern sich trennen und scheiden lassen.

Verheiratete Eltern teilen Sorge- und Umgangsrecht – auch nach einer Scheidung besteht das Sorgerecht weiterhin zusammen.

Vor allem, wenn es nach einer Trennung bzw. Scheidung Schwierigkeiten bei der Einigung über Angelegenheiten von Kindern gibt, kann man das Sorgerecht einvernehmlich auf einen Elternteil übertragen oder Sorgerechtsvollmachten erteilen, um den Alltag zu erleichtern. Das gilt vor allem, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist. Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht gegen den Widerstand des anderen Elternteils, ist das über eine Entscheidung des Familiengerichts möglich.

Sind die leiblichen Eltern eines Kindes nicht verheiratet, müssen einige formale Dinge in Hinblick auf die Elternschaft geregelt werden: So muss der leibliche Vater z. B. die Vaterschaft anerkennen, um rechtlicher Vater zu sein – mit entsprechenden Auswirkungen auf das Erbrecht, aber auch Unterhaltsansprüchen von Mutter und Kind. Das Gleiche gilt für das Sorgerecht: Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat grundsätzlich nur die Mutter das Sorgerecht, selbst wenn der leibliche Vater das Kind anerkennt. Hier muss der Vater einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen oder die Mutter heiraten.

Erkennt ein biologischer Vater die Vaterschaft nicht freiwillig an, kann die Mutter eines Kindes Vaterschaftsklage erheben, um später Ansprüche gegen den leiblichen Vater geltend machen zu können (Unterhalt etc.).

Auch in einer weiteren Konstellation gibt es einige rechtliche Aspekte zu bedenken: Ist die Mutter eines Kindes (noch) verheiratet, aber der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes, gilt der Ehemann automatisch als rechtlicher Vater. In einem solchen Fall müsste der „rechtliche“ Vater die Vaterschaft gerichtlich anfechten. Denn die Anerkennung durch den leiblichen Vater reicht nicht, um die rechtliche Vaterschaft zu „übernehmen“, auch nicht mit Zustimmung der Mutter.  

Sie haben Fragen zum Thema Umgang und Sorgerecht oder wollen einvernehmlich mit Ihrem (Ex-)Partner Regeln treffen?
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