(Die Ehe – nichts für Feiglinge)
Wer Anteile an Familienunternehmen und – Immobilien hält oder erhalten soll, sollte bei der Hochzeitsplanung die Absicherung in einem Ehevertrag zumindest andenken; besser umsetzen.
Ein Ehevertrag wirkt zunächst ähnlich sexy, wie das Wort „Wandertag“ in der 10. Klasse. In einer Welt, in der die einzige Konstante der Wandel ist, verhindert er im Zweifel, dass der emotionale vom wirtschaftlichen Super-Gau gekrönt wird.
Er ist eine Vereinbarung, die Klarheit und Sicherheit in die finanziellen Aspekte einer Ehe bringt. Die durchschnittliche Ehedauer liegt aktuell bei ca. 15 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Schmetterlinge im Bauch in Raupen zurückverwandeln ist also relativ hoch.
Die Entscheidung für einen Ehevertrag ist keine Frage des Misstrauens gegenüber dem Partner, sondern eine Frage der Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und der Familie. Kluge Regelungen sichern die Zukunft des Familienvermögens für nachfolgende Generationen, wenn die Ehe der Statistik folgt.
Selten ist der Wert eines Unternehmens gleichbedeutend mit Liquidität. Die Wertsteigerungen in der Ehe sind ohne Ehevertrag über den Zugewinn auszugleichen. Der geschiedene Partner erhält bei der Scheidung eine fällige und verzinsliche Geldforderung, die in alle Unternehmen oder Immobilien, an denen der Ehepartner beteiligt ist, vollstreckt werden kann. Es macht die übrigen Gesellschafter bereits nicht glücklich, sämtliche Zahlen offenzulegen zu müssen. Unternehmensbewertungen sind teuer und risikobehaftet. Wenn dann als Sahnehäubchen Vermögenswerte zur Begleichung des Zugewinnausgleichs liquidiert werden müssen, möchte häufig auch noch das Finanzamt beteiligt werden. Eine klassische lose-lose-Situation für alle Beteiligten.
Eine faire Lösung, die auch angemessene Kompensationsmechanismen für den Ehepartner vorsieht, ist kein Hexenwerk,. Die Beteiligten müssen nur wollen.