(Die Ehe – nichts für Feiglinge)
Wer nichts regelt, begründet mit der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung kann vor oder während der Eheschließung durch notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden. Fehlende Beurkundung führt zur Unwirksamkeit!
Eine Gütertrennung kann Vorteile bieten, insbesondere für denjenigen, der Vermögen mit in die Ehe bringt oder in der Ehe aufbaut. Vorteile gibt’s selten ohne Nachteile:
1. Es gibt keinen Anspruch auf Teilhabe am in der Ehe erwirtschafteten Vermögen, auch wenn der andere von der Care-Arbeit profitiert hat und ein höheres Einkommen hatte.
3. Vermögenswerte und Schulden bleiben getrennt. Die Ehepartner haften nicht gemeinsam für finanzielle Verpflichtungen, haben aber auch keinen Zugriff auf das Vermögen des anderen.
4. Kein automatischer Zugriff im Fall von Krankheit oder Tod: Ohne eine umfassende Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, kann es schwierig sein, Entscheidungen zu treffen oder den Zugang zum Vermögen des anderen Ehepartners zu erhalten.
Jede Situation ist individuell anders und es ist wichtig, sich gut beraten zu lassen. Google & Co sind an dieser Stelle semi-geeignet. Man sollte an dieser Stelle auch nicht das menschliche Äquivalent zur Teilnehmerurkunde zum Berater wählen, wenn es gut werden soll…