(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Wenn Eheleute keine Kinder haben und kein Testament errichten, bekommt das Wort âVerlustâ, im Zusammenhang mit dem Erbfall nicht nur emotional Bedeutung!
Soweit noch ein Elternteil, Geschwister oder Neffen und Nichten des Verstorbenen leben, entsteht bei gesetzlicher Erbfolge eine Erbengemeinschaft.
Das eheliche Haus und das gesamte Vermögen des Erblassers steht im Miteigentum und der ĂŒberlebende Ehepartner muss im Zweifel die Miterben auszahlen.
Nur wenn der verstorbene Ehepartner weder Kinder noch Geschwister hatte und Eltern und GroĂeltern schon verstorben sind, erhĂ€lt der ĂŒberlebende Ehegatte die ganze Erbschaft (§ 1931 Abs. 2 BGB).
Ein Testament sorgt fĂŒr Klarheit; damit Trauer nicht von ExistenzĂ€ngsten ĂŒberlagert wird.