(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Alleinerbe? Fast… eher 2. Sieger… Ohne Testament erbt der überlebende Ehepartner nicht allein; ein Viertel biegt an anderer Stelle ab. Eine gute Gelegenheit Eltern, Geschwister und deren Nachkommen im Rahmen der Erbauseinandersetzung von neuen Seiten kennenzulernen. Ein bisschen Drama lenkt wirkungsvoll von der Trauer ab.
Willkommen in der Erbengemeinschaft: Der überlebende Ehepartner bildet mit den gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen sind nun gemeinsam zu treffen. Demokratie kann sehr anstrengend sein… Konflikte und Schwierigkeiten bei der Aufteilung des Nachlasses sind vorprogrammiert.
Willkommen in der Eigentümergemeinschaft: Wenn der Familienwohnsitz im Eigentum oder Miteigentum stand, ist der überlebende Ehepartner gezwungen, sich mit den anderen Erben zu einigen. Gelingt das nicht, droht die Zwangsversteigerung. Die Gelegenheit neue Erfahrungen zu machen.
Erbschaftssteuer-Bingo:
Je nachdem wer Miterbe ist, wird die Erbschaftssteuer zum weiteren Problem. Vater Staat ist in Hinblick auf Steuerfreibeträge ziemlich humorlos. 💸
Eltern haben zumindest einen Steuerfreibetrag von 100.000 €, Geschwister und entferntere Verwandte nur 20.000 €. Wer „bluten“ muss, verhandelt härter um jeden Cent. Ein perfektes Motiv für hoch emotionale Auseinandersetzungen.
Möglicherweise sind Testamente doch nicht überbewertet…