(Erben & vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Wenn’s mal nicht läuft… Zwei Brüder schlugen das Erbe ihres Vaters aus, weil sie fälschlicherweise annahmen, dass ihre Mutter durch diese Ausschlagung Alleinerbin würde. Es stellte sich dann heraus heraus, dass dadurch die Schwester des Erblassers Miterbin wurde und schon war eine Erbengemeinschaft gegründet, der das Elternhaus gehörte. Ein klassischer Fall der Verschlimmbesserung. Die gesetzliche Erbfolge ist tricky. Sie hätten besser jemanden gefragt, der sich auskennt.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22.03.2023 – IV ZB 12/22 klargestellt, dass ein Irrtum über die Folgen einer Erbausschlagung nicht zur Anfechtung dieser Erklärung berechtigt. Die Entscheidung wertet die Fehlvorstellung der Söhne als unbeachtlichen Motivirrtum, der keine Anfechtung rechtfertigt.
Sie unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung aller rechtlichen und tatsächlichen Umstände vor einer Erbausschlagung. Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen ist extrem kurz, deshalb ist schnelles Handeln geboten.
Die Entscheidung des BGH macht erneut deutlich, dass es sinnvoll ist, die Erbfolge in einem Testament zu regeln, damit Erben nicht in diese Situation kommen.