Mein Haus? Dein Haus? Unser Haus?

Eheverträge sind zum Vertragen da.
(Die Ehe – nichts für Feiglinge.)

Romantik und Vermögen müssen kein Widerspruch sein – aber sie sind ein hervorragender Anlass, mal kurz die rosarote Brille abzunehmen.

Gerade wer bereits eine Immobilie besitzt oder mit einer Erbschaft rechnet, sollte über einen Ehevertrag nachdenken. Denn: In der Zugewinngemeinschaft bleibt zwar während der Ehe jeder Eigentümer seines Vermögens. Im Fall einer Scheidung wird aber verglichen, wer in der Ehezeit mehr Vermögen dazugewonnen hat – und dieser Zugewinn wird zur Hälfte geteilt.

Das klingt nach Fairness – und ist es im Grundsatz auch. Schließlich soll der Partner, der sich z. B. um Kinder oder Haushalt gekümmert hat, nicht leer ausgehen.
Problematisch wird es nur, wenn Immobilien im Spiel sind. Denn ihr Wertzuwachs während der Ehe erhöht den Zugewinn – selbst dann, wenn der Anstieg schlicht auf den Immobilienmarkt zurückgeht und nicht auf gemeinsame Leistung.

Ein Ehevertrag kann hier Klarheit schaffen:
Er kann regeln, dass Immobilien, die bei Eheschließung schon vorhanden waren oder geerbt werden, vom Zugewinnausgleich ausgenommen sind.

Manchmal ist es sogar sinnvoll, den Zugewinnausgleich nur für den Scheidungsfall auszuschließen – nicht aber für den Todesfall. Denn beim Tod eines Ehepartners profitiert der überlebende Ehegatte von einem steuerfreien pauschalen Zugewinn von einem Viertel zusätzlich zum Erbteil.
Das ist oft steuerlich günstiger als eine reine Gütertrennung.

Fazit:
Der „richtige“ Ehevertrag hängt von vielen Faktoren ab – Vermögen, Kinder, Karriere, Lebenspläne. Eine Patentlösung gibt es nicht.
Aber eines ist sicher: Nicht drüber reden ist selten eine gute Strategie.
Denn wenn die Ebbe kommt, zeigt sich bekanntlich, wer keine Badehose an hat.