Mein Haus? Dein Haus? Unser Haus? Eheverträge sind zum Vertragen da…

(Die Ehe – nichts für Feiglinge)

Romantik und Vermögen sind nicht immer ein Widerspruch, aber ein guter Grund zum Nachdenken.

Angehende Eheleute stehen oft vor der Frage, ob ein Ehevertrag für sie Sinn macht. Sie sollten in jedem Fall darüber nachdenken, falls einer oder beide Partner bereits Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien sind oder in Zukunft mit Erbschaften rechnen.

In der Zugewinngemeinschaft behält während der Ehe jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. Bei einer Scheidung wird ermittelt, wer während der Ehezeit mehr Vermögen erwirtschaftet hat und dieser muss die Hälfte seines Mehrgewinns abgeben.

Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass etwaige Nachteile, die ein Partner durch Kindererziehung oder berufliche Einschränkungen hatte, ausgeglichen werden. In Hinblick auf Immobilien ist der Knackpunkt deren Wertzuwachs in der Ehezeit, da er den Anspruch des anderen Ehegatten erhöht, obwohl er nicht auf Leistungen innerhalb der Ehezeit zurückzuführen ist.

Im Ehevertrag kann festgelegt werden, dass die bereits bei Eheschließung vorhandenen Immobilien vom Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ausgenommen werden. Dies gilt auch für in der Ehe geerbte Immobilien.

Manchmal macht es Sinn, den Zugewinnausgleich bei Scheidung komplett auszuschließen, allerdings nicht im Todesfall. Denn im Todesfall erhält der erbende Ehegatte einen pauschalen, steuerfreien Zugewinn von einem Viertel zusätzlich zu seinem Erbteil. Aus diesem Grund ist eine solche Modifikation der Zugewinngemeinschaft, die einen Steuervorteil ermöglicht, der strikten Gütertrennung vorzuziehen sein.

Die Entscheidung für den passenden Ehevertrag hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Vermögensverhältnisse, Familienplanung, Kinderzahl, berufliche Situation usw. Eine Standardlösung gibt es nicht. Ignorieren ist aber selten eine gute Option. Spätestens wenn die Ebbe kommt, sieht man, wer keine Badehose anhat.