(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Die gesetzliche Erbfolge kann der familiäre und unternehmerische Supergau sein; ist in der Regel ungeeignet. Nicht jeder gesetzliche Erbe ist gewillt und/oder geeignet die Verantwortung für ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung zu übernehmen.
Auch die Frage, wer den „Hut“ aufhaben soll, birgt unter den Familienmitgliedern durchaus Zündstoff. Häufig gibt es unterschiedliche Vorstellungen und persönliche Grenzen, die zu schweren Konflikten führen können. Dieses Problem kann in der Regel nicht ausschließlich juristisch gelöst
In diesen Fällen ist es hilfreich, gemeinsam Experten die unterschiedlichen Blickwinkel und Herangehensweisen der Beteiligten zu klären und deren familiäre Rolle zu berücksichtigen.
In offenen Gespräche – mit der Zusicherung der Verschwiegenheit – können Positionen geklärt und auf deren Basis Lösungen erarbeitet werden, die über rein juristische Perspektiven hinausgehen und rechtssicher gestaltet werden können.
Die Nachfolge in Familienunternehmen ist häufig persönlich und wirtschaftlich bereichernd , ist aber oft auch eine Bedrohung für den Bestand der familiären Beziehungen und des Unternehmens.
Es erfordert rechtzeitiges und vorausschauendes Handeln, aber auch gute steuerliche und rechtliche Beratung, um den Transformationsprozess interessengerecht und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Dies ist für Unternehmer oft eine größere Herausforderung, als der Aufbau des Unternehmens, da hier in der Regel die eigene Expertise nicht ausreicht und emotionale Bindungen häufig im Widerspruch zu rationalen Entscheidungen stehen. Auch der Wunsch, „aus der Urne zu regieren“ ist nur semi-geeignet, wenn die Nachfolger die Chance haben sollen, das Unternehmen weiter zu entwickeln und zukunftsfähig zu machen. Immer braucht es Vertrauen, häufig auch einen Perspektivwechsel, wenn der Übergang gelingen soll.