(Die Ehe – nichts für Feiglinge)
Nachdem die eheliche Beziehung sich unter den Nullpunkt abgekühlt hatte und das Trennungsjahr erfolgreich beendet wurde, reichten beide Eheleute die Scheidung ein. Es wurde im Familiengericht verhandelt und alles schien seinen sozialistischen Gang zu gehen.
Die Idee, dass die zukünftige Ex-Gattin schon das romantische Intro für die nächste Ehe plante, gefiel dem Ehemann nicht wirklich. Er zog spontan seinen Scheidungsantrag zurück, widersprach dem Antrag der Gattin und erklärte, die Ehe fortsetzen zu wollen.
Die Ehefrau, bereits mit dem Wedding-Planer aktiv, war semi-begeistert und bestand humorlos auf der Scheidung.
Das Kammergericht gab ihr Recht (Beschluss vom 15.07.2022) und schied die Ehe:
Nach Ablauf des Trennungsjahrs kann eine Ehe auch aufgrund „einseitiger Zerrüttung“ geschieden werden. Diese ist gegeben, wenn einer der Ehegatten nicht bereit ist, die ehelichen Lebensverhältnisse wieder herzustellen.