(Die Ehe – nichts für Feiglinge)
Als der freundliche Unternehmer die Herzdame heiratete, erschien der Gedanke an einen Ehevertrag extrem unromantisch. Zwischenzeitlich hat die fröhliche Gattin einen neuen Seelenverwandten gefunden mit offensichtlich anderen Qualitäten als der Ehemann; deutlich formschöner, dafür beruflich weniger erfolgreich. Dem Gatten fehlte irgendwie die Toleranz und die Ehe scheiterte.
2021 wurde die Scheidung eingereicht. Der Ehemann – nicht ganz so formschön, aber beruflich erfolgreich – muss Trennungsunterhalt zahlen und der geht bekanntlich bis zur Scheidung. So zeigte die Gattin wenig Interesse an einer schnellen Scheidung. Der Streit über den Zugewinnausgleich zieht sich über mehr als 3 Jahre, ein Fristverlängerungsantrag des eloquenten Anwalts der Gattin folgte auf den nächsten. Termine mussten verlegt werden, weil Ehefrau oder Gegenanwalt erkrankten oder Urlaub machten.
3 Jahre nach der Trennung kann die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gerichtlich durchgesetzt und damit der Zugewinnausgleich aus dem Scheidungsverbund gelöst werden.
Ein weiteres Gerichtsverfahren, aber immerhin ein Weg, die Ehe nun zügig zu beenden. Ein Ehevertrag bei Eheschließung wäre für den Ehemann definitiv eine gute Investition gewesen.