Schenkung & Pflichtteilsanspruch

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)

Schenkungen zu Lebzeiten sorgen immer wieder für Thermik, wenn ein bereits üppig Beschenkter völlig schmerzfrei Pflichtteilsansprüche anmeldet. Extrem unfair aus Sicht der Erben. Kann das denn richtig sein???🧐 Hätte der Erblasser das gewollt?

Wie immer in der Juristerei: Es kommt drauf an! Der Gesetzgeber ist völlig humorlos. Rechtlich können Wünsche des Erblassers nur umgesetzt werden, wenn er sie dokumentiert hat. Ist die Schenkung vorbehaltslos erfolgt, kann keine n a c h t r ä g l i c h e. Anordnung erfolgen!

Nur wenn der Erblasser bereits bei der Schenkung anordnet, dass der Beschenkte sich die Schenkung auf Pflichtteilsansprüche anrechnen lassen muss, sind die Erben auf der sicheren Seite (§ 2315 BGB). Eine spätere Anordnung im Testament läuft ins Leere, bringt aber definitiv Zündstoff für die Hinterbliebenen. Da wird aus „rest in peace“ schnell „go to hell“.

Wer also die Anrechnung möchte, darf nicht versäumen, dies bei der Schenkung mitzuteilen und zu dokumentieren. Bei Immobilien bietet sich an, dies in den notariellen Übertragungsvertrag aufzunehmen.