(Die Ehe – nix für Feiglinge)
Möglicherweise auch der Verstand, der vorübergehend den Körper verlässt?
Nachdem die Ehe mit einer für meinen Mandanten durchaus erfreulichen Scheidungsfolgenvereinbarung abgewickelt war, investierte er seine Abfindung für das eheliche Haus schwungvoll mit der neuen Seelenverwandten in eine luxuriöse Immobilie; d.h. er erwarb das Haus und sie bekam ein lebenslanges Wohnrecht (alleinige Nutzung der Immobilie). Dafür musste sie natürlich nichts bezahlen, denn es war ja die große Liebe.
Vorher die freundliche Scheidungsanwältin fragen, hätte nur unnötig Geld gekostet.
Dummerweise hat die neue Liebe zügig eine neue Liebe gefunden und ihn höflich gebeten, ihre Wohnräume zu verlassen. Drei sind eben häufig einer zuviel.
Der Versuch zu retten, was zu retten ist, wird vermutlich deutlich teurer, als die vorsorgende Beratung. Familienrecht ist bunt.