Ausfüllen von Formularen - bildlich für Sozialrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet. Vor allem die Absicherung in unterschiedlichen Lebenslagen über gesetzliche, aber auch private Versicherungen prägt diesen Rechtsbereich. Nicht selten gibt es im gesundheitlichen Bereich außerdem Schnittstellen zum Thema Arzthaftung.

Rechtsanwalt Joachim Krempin ist Fachanwalt für Sozialrecht und berät seit mehr als 35 Jahren u. a. Mandanten im Sozialrecht. Mit Entschlossenheit, Ausdauer und Prozesserfahrung unterstützt er Mandanten u. a. in der Auseinandersetzung mit Sozialhilfeträgern oder Sozialversicherungsträgern oder dem Versorgungsamt – außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht.

Sozial­versicherungs­recht

Ein wesentlicher Aspekt des Sozialrechts ist das Sozialversicherungsrecht. Die wesentlichen Rechtsfragen im Sozialversicherungsrecht beziehen sich u. a. auf die Rentenversicherung, Krankenversicherung, aber auch auf die Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Die Rentenversicherung ist ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung mit dem Ziel, den Lebensstandard der Versicherten im Alter oder bei Erwerbsminderung abzusichern. Die Rentenversicherung erbringt – wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen – für die Versicherten verschiedene Leistungen, darunter z. B.
  • Altersrente,
  • Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente.

Sie streiten mit Ihrer Rentenversicherung über Ansprüche?
Zahlt Ihre Versicherung nicht oder nicht so, wie sie sollte?
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!

Die gesetzliche Krankenversicherung soll den Zugang zu medizinischen Leistungen für alle Versicherten sicherstellen und dient der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall. Um Leistungen der Krankenversicherungen, Ansprüche auf Übernahme von Kosten und Beiträge zur Krankenversicherung kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, z. B. wenn es um diese Themen geht:
  • Beitragseinstufung,
  • Beitragszahlung, Beitragserstattung oder Nachzahlungen,
  • Krankenhausaufenthalte,
  • Kur, Reha,
  • Medikamente,
  • Ablehnung von Behandlungen,
  • Rentenbescheide, Beitragsbescheide und Rückforderungsbescheide.

Sie streiten mit Ihrer Krankenversicherung über Ansprüche oder Ihre Einstufung?
Zahlt Ihre Versicherung nicht oder nicht, wie sie sollte?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen finanzielle Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Die Versicherungspflicht erfasst Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studenten und bestimmte Ehrenamtliche und greift für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Themen, aus denen sich Rechtsstreit mit der Unfallversicherung ergeben können, sind u. a.
  • Anerkennung von Arbeits- und Berufskrankheiten oder wenn es um Leistungsbescheide geht,
  • Verletztengeld als Einkommensersatzleistung während der Arbeitsunfähigkeit,
  • Berufshilfe, also Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung,
  • Renten wie z. B. Erwerbsminderungsrente (Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE),
  • Sterbegeld und Überführungskosten.

Sie streiten mit Ihrer Unfallversicherung – über Ansprüche etc.?
Zahlt Ihre Versicherung nicht oder nicht, wie sie sollte?
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Die Arbeitslosenversicherung soll für den Fall der Arbeitslosigkeit das Einkommen von Personen sichern und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Dazu bietet sie finanzielle Unterstützung z. B. in Form von Arbeitslosengeld, aber es besteht auch Anspruch auf verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung etc. Allerdings gilt das nur für Personen, die rechtlich gesehen „arbeitslos“ sind. Dann ist es möglich, u. a. folgende Leistungen zu beanspruchen:
  • Arbeitslosengeld I,
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als Grundsicherungsleistung für Erwerbsfähige,
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung,
  • Vermittlungsdienste als Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Sie streiten mit dem Arbeitsamt bzw. der Bundesagentur für Arbeit über Arbeitslosengeld oder andere Leistungen?
Bekommen Sie nicht, was Ihnen zusteht?
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Statusfest­stellungs­verfahren & Schein­selbständig­keit

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungen versichern und Arbeitgeberbeiträge abführen. Ob diese Versicherungspflicht besteht, ist allerdings nicht immer eindeutig, denn diese Pflicht gilt tatsächlich nur für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Für bestimmte Personengruppen wie z. B. Geschäftsführer ist klar, dass sie sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Anders verhält es sich oftmals bei Freelancern: Hier kann es sich z. B. um Scheinselbstständige handeln, wenn sie tatsächlich wie Arbeitnehmer „arbeiten“.

Besteht eine Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte, es werden aber keine Beiträge abgeführt, hat das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Umständen unangenehme Folgen in Form von Beitragsnachzahlungen und ggf. zusätzlichen Strafen. Um keine Risiken bei der Einstufung von Mitarbeitern einzugehen oder im Falle eines Statusfeststellungsverfahrens unterstützt Sie RA Krempin mit folgenden Leistungen:

  • Beratung zum Thema Scheinselbstständigkeit/arbeitnehmerähnliche Selbständige,
  • Beratung zur Versicherungspflicht für Geschäftsführer,
  • Unterstützung im Statusfeststellungsverfahren sowie
  • Unterstützung im Erstattungsverfahren nach Betriebsprüfung.

Sie haben Probleme wegen einer vermeintlichen Scheinselbstständigkeit?
Sie sollen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen und eine Strafe entrichten?
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Private Berufs­unfähigkeits­versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Versicherte finanziell ab, falls sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie zahlt eine monatliche Rente, die dazu dient, den Lebensunterhalt des Versicherten zu sichern, da die staatliche Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreichend ist, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Allerdings ist es wichtig, den Vertrag für die private Berufsunfähigkeitsversicherung exakt zu prüfen, um sich im Klaren darüber zu sein, wann die „BU“ tatsächlich greift. Denn bei vielen Berufen ist es nicht einfach, festzustellen, wann tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Gerade hier entsteht oft Rechtsstreit über die Leistungspflicht der Versicherung. Um keine Risiken beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einzugehen und um im Falle eines Rechtsstreits bestmöglich vertreten zu sein, unterstützt Sie RA Krempin mit folgenden Leistungen:
  • Beratung und Vertretung speziell von Selbstständigen inkl. Freiberuflern,
  • Stellen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit,
  • Prüfung von Versicherungsverträgen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Verhandlung mit der Versicherung über Vorliegen von Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit,
  • Vertretung im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Verletzung (vor)vertraglicher Obliegenheiten,
  • Vertretung bei Ablehnung des BU-Antrags sowie
  • Klage auf Leistung.

Sie wollen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ihre „BU“ zahlt nicht, obwohl Sie nicht mehr arbeiten können?
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Schwerbehinderung

Das Sozialrecht sieht für Schwerbehinderte Sonderregeln vor, die für mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 % sorgen sollen, z. B. in Form von Mehrbedarfszuschlägen, steuerlichen Vorteilen, Parkausweisen etc. Rechtsanwalt Krempin unterstützt Menschen, die beispielsweise Fragen zum Thema Schwerbehinderung und Anerkennung einer Schwerbehinderung haben, u. a. wie folgt:
  • Beratung zum Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung,
  • Unterstützung im Antragsverfahren,
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren bei ablehnendem Bescheid des Integrationsamtes sowie
  • Vertretung im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

Sie benötigen Unterstützung in einem Verfahren vor dem Integrationsamt oder dem Sozialgericht im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung?
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Soziale Absicherung

Letztlich unterstützt der Staat auch Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, weil sie über lange Zeit keine Arbeit finden, erwerbsunfähig sind oder eine zu kleine Rente beziehen, um sich selbst versorgen zu können.

Hier springt der Staat mit finanzieller Unterstützung ein, z. B. mit

  • Bürgergeld (Hartz IV),
  • Wohngeld oder
  • Grundsicherung.

Diese Leistungen kann man unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Erkennen Behörden derartige Ansprüche nicht an, ist es möglich, die Ansprüche einzuklagen.

Sie wollen Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung beantragen?
Sie wollen gegen einen Bescheid vorgehen, mit dem Ihr Antrag abgelehnt wurde?
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Arzthaftung

Oftmals unterlaufen Ärzten oder medizinischem Fachpersonal im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung Fehler – ob in der Praxis oder in einem Krankenhaus. In manchen Fällen führen diese Fehler zu erheblichen gesundheitlichen Schäden bei Patienten, teils mit lebenslangen Folgen wie z. B. Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, psychischen Beeinträchtigungen und entsprechendem weiterem Behandlungsbedarf oder Berufsunfähigkeit als Folge. In diesen Fällen ist es häufig möglich, rechtlich gegen die Personen vorzugehen, die für derartige gesundheitliche Beeinträchtigungen verantwortlich sind und beispielsweise Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld von Verantwortlichen zu verlangen. Grundlage dafür kann u. a. sein:
  • „Ärztepfusch“ (grober Behandlungsfehler),
  • Behandlungsfehler,
  • Aufklärungsfehler oder
  • Diagnosefehler.

Ihnen geht es nach einer ärztlichen Behandlung schlechter als zuvor?
Sie vermuten, dass der Arzt Sie falsch behandelt hat?
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