(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Eine Familiengesellschaft ermöglicht Vermögenswerte – insbesondere Immobilien – strukturiert zu verwalten und weiterzugeben. Sie werden in die Gesellschaft eingebracht und als kollektives Gesellschaftsvermögen gebündelt.
Der Reiz einer Familiengesellschaft liegt in der Möglichkeit, individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu treffen. Auf diese Weise behalten die Übergebenden die Kontrolle obwohl die nächste Generation bereits am Vermögen beteiligt ist.
Die Wahl der optimalen Rechtsform (GbR, KG, GmbH oder GmbH & Co KG) hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Alter der Beteiligten, die Vermögensstruktur und steuerliche Vor- oder Nachteile.
Typischerweise gründet die ältere Generation (Eltern oder Großeltern) eine Familiengesellschaft und bringt Vermögen ein. Sie übertragen im Laufe der Zeit Anteile durch Schenkungen – orientiert an Steuerfreibeträgen – an jüngere Familienmitglieder wie Kinder oder Enkel. Diese werden so zu Mitgesellschaftern und sind über die Familiengesellschaft am Gesamtvermögen der älteren Generation beteiligt.
Die Stärke einer Familiengesellschaft liegt in ihrer Anpassungsfähigkeit. Im Gesellschaftsvertrag können Regelungen individuell festgelegt werden, wie die Art der Beteiligung, Einkünfteerfassung, Kontrollrechte, Übertragung an weitere Familienmitglieder und sogar Erbfolgeregelungen. Im Rahmen der Schenkungen können Bedingungen festgelegt werden, um die Gestaltungsfreiheit zu erhalten.
Gemeinsam stärker
Familiengesellschaften und Familienpools bieten eine clevere Möglichkeit, Vermögenswerte zu bündeln, Entscheidungskompetenz zu bewahren und eine langfristige Finanzstrategie für die Familie zu entwickeln. Durch die Vielfalt der Rechtsformen und die Flexibilität bei der Gestaltung können Familien ihr Vermögen optimal verwalten und für kommende Generationen erhalten.
Ergänzende Regelungen wie Eheverträge, Testamente und Vorsorgevollmachten sorgen für Klarheit und Sicherheit im Familiensystem.