Erbschaftssteuerfrei das Familienheim vererben? (Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
![](https://rechtsanwaltskanzlei-lueneburg.de/wp-content/uploads/WhatsApp-Image-2023-06-08-at-08.28.24-1024x650.jpeg)
Ein selbstgenutztes Haus kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 a)-x) ErbStG von der Erbschaftssteuer- bzw. Schenkungssteuer befreit werden, wenn es an Kinder oder den Ehepartner übertragen oder vererbt wird. Zunächst muss das Haus oder die Wohnung vom Erblasser / Schenker selbst genutzt worden sein und der Erbe oder Empfänger der Schenkung muss dort […]