Privatschriftliches Testament – Wunsch und Wirklichkeit…

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne) Das Oberlandesgericht Saarbrücken (Entscheidung vom 9. Mai 2023 /Az: 5 W 28/23) hatte über die Auslegung eines privatschriftlichen Testaments zu entscheiden Die Erblasserin hatte in dem handschriftlich errichteten Testament eine frühere Erbeinsetzung ihrer Kinder für „ungültig“ erklärt und die Verteilung ihres Besitzes vorgenommen. Sie wies ihren Sohn ein […]