Der Pflichtteil – wenn Kinder und Schwiegereltern zum „Feind“ werden
(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne) Nur ein kleiner Personenkreis hat Anspruch auf den Pflichtteil: Die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel). Wobei jeder lebende Nachkomme seine Abkömmlinge verdrängt. Enkel und Urenkel erhalten also nur dann einen Pflichtteil, wenn ihr direkt vom Erblasser abstammender Elternteil bereits verstorben ist. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. […]