Kein Haus und kein Unterhalt – wenn‘s mal nicht läuft
Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt entfällt, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner eine dauerhafte Beziehung zu einem neuen Partner unterhält. Der BGH geht davon aus, dass eine solche „Verfestigung der Beziehung“ nach 2 – 3 Jahren eintritt. Nicht immer kommt es aber auf die Dauer der neuen Liebe an. Eine Verfestigung tritt nach Auffassung der Gerichte auch früher […]